Ausschließlich die in der Tabelle aufgeführten Gewässer dürfen mit der Waldfahrgenehmigung befahren werden. Der zu benutzende Weg ist auf einer Karte durch einen „Klick“ auf das betreffende Gewässer abrufbar:
Zufahrten zum Gewässer, die, unter Beachtung des Punktes 2.4 der Ordnung zur Ausübung der Angelfischerei auf den Verbandsgewässern und den Verbandsvertragsgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., ganz oder teilweise Wege im Landeswald betreffen und nicht Bestandteil der ersten Änderung zur „Ersten Zusatzvereinbarung zur Rahmenvereinbarung zur Überlassung von Gestattungen zum Befahren der Wege im Landeswald – Zuwegung in Schutzzonen,“ sind, sind in der Tabelle aufgeführt.
Onlineanträge für Waldfahrgenehmigungen:
Anträge mit Gültigkeit ab 2025 können ab 15. Dezember 2024 gestellt werden. Die Gestattungen sind zweimalig mit einer Marke verlängerbar. Bei Verlust der Gestattungskarte wird eine zusätzliche Gebühr von 10,- Euro erhoben. Für Änderungen sind die Gestattungskarten in die Hauptgeschäftsstelle zu schicken.
Verlängerung Waldfahrgestattung
Die aktuellen Kontaktdaten der jeweils örtlich zuständigen Landeswaldoberförstereien im Verwaltungsbereich Landesbetrieb Forst sind hier abrufbar.
Informationen zum Oder-Spree-Kanal (F 06-202)