FAQ – Häufig gestellte Fragen

Hier haben Sie die Möglichkeit die Antworten zu häufig gestellten Fragen nachzulesen.

Wer darf zu Vorzugsbedingnungen auf Verbandsvertragsgewässern angeln?

Die Beangelung von Verbandsvertragsgewässern zu Vorzugsbedingungen gilt nur für Mitglieder des Landesanglerverbandes, einschließlich des Berliner Landesverbandes, jedoch nicht für Mitglieder anderer Landesverbände im Rahmen des Gewässerfondsaustauschs.

Wie beantrage ich eine Waldfahrgestattung?

Bitte eine Kopie des Mitgliedsausweises (mit aktueller Beitragsmarke) und max. zwei PKW-Kennzeichen an die Hauptgeschäftsstelle des Landesanglerverbandes Brandenburg schicken. Nach Ausstellung der Gestattung wird diese mit einer Rechnung zugeschickt. Die Karte kostet 13,- € plus Bearbeitungsgebühr für drei Kalenderjahre.

Ich habe eine gültige Waldfahrgestattung, jedoch hat sich mein PKW-Kennzeichen geändert. Muss ich eine neue Gestattung beantragen?

Nein, die Karte behält ihre Gültigkeit. Die Waldfahrgestattung bitte an die Hauptgeschäftsstelle des LAVB in Saarmund schicken, mit dem entsprechenden Änderungsvermerk. Die Gestattung wird dann von uns geändert und an Sie zurück geschickt.

Wie kann ich den „Märkischen Angler“ bestellen?

Der Märkische Angler ist die Verbandszeitschrift des Landesanglerverbandes Brandenburg. Jedem Mitglied im LAVB wird dieser zugestellt. Dabei gibt der Verein seine Mitgliederliste an den Kreisanglerverband weiter und dieser seine gesammleten Listen des Kreises an den Verlag. Wenn der Märkische Angler also nicht ankommt oder zu falschen Adressen geliefert wird, ist der Verein der erste Ansprechpartner.

Kann ich direkt in den Landesanglerverband Brandenburg eintreten?

Nein, die Mitgliedschaft ist nur über die Mitlgiedschaft in einem Verein möglich. Sobald man Mitglied in einem Angelverein ist, ist man auch Mitglied im Landesanglerverband Brandenburg.