UPDATE – Großkontrollen am Gräbendorfer See

Großkontrollen am Gräbendorfer See

Durch die Vertreter der Ordnungsbehörden der Stadt Drebkau, Amt Altdöbern, Vetschau/Spreewald, die zuständige Oberförsterei, der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Oberspreewald-Lausitz, der Unteren Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße, der Fischereiaufsicht des Landkreises Spree-Neiße und der Polizei des Landes Brandenburg werden vor allem in den Sommermonaten Kontrollen am Gräbendorfer See (C 03-135) durchgeführt.

Die vertretenen Behörden erhoffen sich auf Grund der stärkeren Präsenz am Gräbendorfer See in den Ferien sowie an den Wochenenden eine Verbesserung der Situation in Bezug auf die Beachtung der Ge- und Verbote auf und am Gewässer.

Auch möchten die Vertreter der Behörden die erholungssuchenden Bürgerinnen und Bürger auf das Vogelschutzgebiet (SPA – Special Protection Area Europäisches Vogelschutzgebiet – siehe Karte I unten links) und auf die Einschränkung des Gemeingebrauches auf dem Gräbendorfer See hinweisen.

Genauere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Spree-Neiße im Flyer „Gräbendorfer See – Rückzugsort für Vögel“ (Download hier).

Am 21. Juli 2017 erfolgte eine Großkontrolle durch die o.g. Vertreter der Behörden. Hier musste leider eine Vielzahl von Verstößen festgestellt werden. Zu nennen wären z.B. die Befahrung des Gräbendorfer Sees mit Antriebsmaschinen (Elektromotor) und teilweise im gesperrten Europäischen Vogelschutzgebiet (SPA), Befahrung des Radrundweges mit dem PKW, Befahrung und Parken im Wald, Zelten und Campen am Ufer bzw. im Wald.

Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger auf und am Gräbendörfer See, die Ge- und Verbote zu beachten. Nur so kann dieser See, hervorgegangen aus der Tagebaufolgelandschaft, der Bevölkerung für die Naherholung erhalten bleiben und entwickelt werden!

Pressemitteilung Untere Naturschutz-, Jagd- und Fischereibehörde Landkreis Spree-Neiße, 2. August 2017

UPDATE: Das Recht zur Ausübung der Angelfischerei am und auf dem Gräbendorfer See bleibt natürlich vollumfänglich bestehen (außer Betretungsverbote der Inseln und Vogelschutz sowie Fischereiruhezone; siehe: Karte II unten rechts). 

Geschäftsstelle des Landesanglerverbandes Brandenburg, 15. August 2017