EU-Ratsentscheidung zu den Fangquoten für den Atlantik und die Nordsee 2018
Am 12. Dezember 2017 hat die Europäische Kommission nach 24-stündiger Verhandlung über die Fangquoten für das Jahr 2018 im Atlantik und der Nordsee entschieden. Nach der Quotenentscheidung für die Ostsee vom Oktober, wurden damit nun auch die sogenannten zulässigen Gesamtfangmengen für die Nordsee und den Nordost-Atlantik festgesetzt.
Schutzmaßnahmen für den Europäischen Aal
Laut einer Presseerklärung der EU sieht die Übereinkunft eine Regelung für den Schutz der kritischen Bestände des europäischen Aals vor. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert im Zeitraum vom 1. September 2018 bis 31. Januar 2019 ein dreimonatiges Fangverbot für Aale von 12cm oder mehr zu erlassen. Der genaue Zeitraum soll der EU bis zum 1. Juni 2018 mitgeteilt werden. Das Fangverbot soll laut Presseinformation des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nur für die kommerzielle Fischerei in allen Meeresgewässern der europäischen Union einschließlich der Ostsee gelten.
Das von der Kommission vorgeschlagene pauschale Aalfangverbot fand keine Mehrheit im Rat, da es die positiven Wirkungen der Aalmanagementpläne nicht hinreichend berücksichtigte. Das generelle Fangverbot und die Beschränkung der Angelfischerei für die Nord- und Ostsee und im Inland wären damit vom Tisch. […]
Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes ist hier abrufbar.