Für die Beangelung des Schwärzesees (F 04-109) gelten ab sofort neue Regelungen. Dies betrifft sowohl das Angeln vom Boot als auch vom Ufer.
Angeln vom Boot
- Die Beangelung mit Booten ist nur für die genehmigten 20 Boote der Kahnliegenschaft „Schwärzesee“ zugelassen.
- Das Befahren des Schwärzesees mit anderen Wasserfahrzeugen ist nicht erlaubt. In dieses Verbot eingeschlossen sind auch Schlauch-. Futter- und Bellyboote.
- Ein Befahren der mit Bojen gekennzeichneten Bucht ist nicht erlaubt (siehe: Karte).
Angeln vom Ufer
- Das Angeln vom Uferbereich ist nur vom Steg aus in nördlicher Richtng bis zu letzten Badestelle gestattet (siehe: Karte).
- Es gilt ein generelles Anfütterungsverbot.
Eberswalde, 23. Juli 2018