Neue Bestimmungen für den Schwärzesee

Für die Beangelung des Schwärzesees (F 04-109) gelten ab sofort neue Regelungen. Dies betrifft sowohl das Angeln vom Boot als auch vom Ufer.

Angeln vom Boot

  1. Die Beangelung mit Booten ist nur für die genehmigten 20 Boote der Kahnliegenschaft „Schwärzesee“ zugelassen.
  2. Das Befahren des Schwärzesees mit anderen Wasserfahrzeugen ist nicht erlaubt. In dieses Verbot eingeschlossen sind auch Schlauch-. Futter- und Bellyboote.
  3. Ein Befahren der mit Bojen gekennzeichneten Bucht ist nicht erlaubt (siehe: Karte).

Angeln vom Ufer

  1. Das Angeln vom Uferbereich ist nur vom Steg aus in nördlicher Richtng bis zu letzten Badestelle gestattet (siehe: Karte).
  2. Es gilt ein generelles Anfütterungsverbot.

Eberswalde, 23. Juli 2018