Gemeinschaftliche Erklärung gegen die Ausweitung von Aalfangverboten

Deutsche Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus

„Wenn nicht die wahren Gründe für den Zustand des Aalbestandes erkannt und benannt werden und mit Nachdruck an Lösungen gearbeitet wird, ist eine Erholung des Aalbestandes nicht möglich. Ein Verbot der Freizeitfischerei ändert nichts am Zustand des Aalbestandes, ein Verbot von Besatz ändert nichts zum Positiven, negative Folgen sind absehbar.

Die Angelverbände und der Großteil der Anglerschaft in Deutschland haben Verständnis für Maßnahmen zur Unterstützung des Aalbestandes und investieren dafür seit Jahrzehnten privates Kapital. Unsinnige Verbote lehnen wir aus Überzeugung ab. Das Interesse an dieser Fischart hängt eng mit der (oft nicht genutzten) Option einer Nutzung zusammen. Schutz und Nutzen hängen beim Aal zusammen und widersprechen einander nicht.“

Die komplette gemeinsame Erklärung „Deutsche Angelverbände sprechen sich vehement gegen die Ausweitung von Aalfangverboten aus“ des Deutschen Angelfischerverbandes e.V. (DAFV) und aller im DAFV organisierten Landesverbände, zu denen auch der Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB) gehört, ist hier abrufbar.

Hintergrund

Jedes Jahr werden von Anglern des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. (LAVB) mehrere Millionen Glasaale in ganz Brandenburg in dafür geeignete Gewässer ausgesetzt. Als Glasaal bezeichnet man das Jugendstadium des Aals (Anguillidae), das auf das Weidenblattlarven-Stadium folgt. In diesem Stadium ist der Aal noch durchscheinend. Deshalb auch die Bezeichnung „Glasaal“. Durch Querverbauungen wird ihnen der Aufstieg in die Flüsse erschwert.

Es sind vor allem die Anglerverbände und Vereine in Deutschland, die ehrenamtlich Arbeitsstunden und private finanzielle Mittel für den Schutz, Erhalt und die Bestandsförderung des Europäischen Aals (Anguilla anguilla) einsetzen. Aalbesatz ist die zentrale Maßnahme in der EU-Aalverordnung (EG) Nr. 1100/2007, ohne welche die Ziele der deutschen Aal-Managementpläne nicht erreicht werden können.

© Foto: Johannes Radtke / LSFV S-H, Video: Marcel Weichenhan / LAVB