Fortbildungsveranstaltung des Instituts für Fischhaltung & Fischzucht sowie des Instituts für Fischerei

Fortbildungsveranstaltung des Instituts für Fischhaltung & Fischzucht sowie des Instituts für Fischerei

Die Fortbildungsveranstaltung des Instituts für Fischhaltung und Fischzucht (IfI), sowie des Instituts für Fischerei Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) fand vom 13. bis 14. Januar 2015 in Starnberg statt. Der Direktor des IfI, Dr. Helmut Wedekind, begrüßte die Teilnehmer der Tagung. Im Anschluss hielt die  Bürgermeisterin der Stadt Starnberg, Eva John, ihr Grußwort.

Im Tätigkeitsbericht des IfI (2014) zählte Dr. Wedekind Projekte zu Fischereischädlingen (Abwehr von Kormoranen, Modellprojekt zur Kormoranproblematik im Aischgrund und in der Waldnaabaue), Projekte zu Fischkrankheiten (VHS-Monitoring in bayerischen Salmonidengewässern, Maßnahmen gegen Virosen in der ökologischen Aquakultur, Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen der Bewirtschaftung von Karpfenteichen und zu möglichen Auswirkungen auf die Epidemiologie der KHV-I in Bayern und Sachsen) sowie Untersuchungen zum Tierwohl in der Aquakultur (Cortisolausschüttung in der Haltung bzw. Handhabung) auf. 2014 fand die Tagung der deutschsprachigen Sektion der EAFP in Starnberg statt, die maßgeblich vom IfI organisiert wurde.

Elisabeth Pröll und Dr. Franz Geldhauser, Fischereiverwaltung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, sprachen zu Aktuellem aus der Fischereiverwaltung. Elisabeth Pröll berichtete zur Genehmigung des Neubaus einer Teilkreislaufanlage als Beispiel eines privilegierten Bauvorhabens im Außenbereich. Anschließend referierte sie zu Gebühren für wasserechtliche Bescheide. Die Gebühren für die wasserrechtliche Genehmigung sind rückwirkend ab 1. Dezember 2014 gesenkt worden. Dabei werden unterschiedliche Gebühren für Karpfenteichwirtschaften und Forellenanlagen erhoben. Die wasserrechtlichen Genehmigungen werden nur noch in Einzelfällen befristet erteilt. Zum Abschluss ihres Vortrags ging sie auf die Lebensmittelinformationsverordnung hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht ein. Kennzeichnungspflichtig sind grundsätzlich vorverpackte Lebensmittel (Mindesthaltbarkeitsdatum bzw. Verbrauchsdatum, Anweisung zur Aufbewahrung, Nährwertdeklaration etc.). Neu ist die Kennzeichnung für Lebensmittel, die nicht vorverpackt sind sowie für Stoffe, die Allergien auslösen können. Dazu zählen prinzipiell auch Fische und daraus gewonnene Erzeugnisse. Jedoch ist keine Allergenkennzeichnungspflicht erforderlich, wenn die Produktbezeichnung eindeutig ist, wie z. B. ganze Fische (Forelle, Saibling, Karpfen).

Dr. Geldhauser referierte zu „Kormoran/Biber/Otter“. Es existiert zwar eine deutsche „Arbeitsgruppe Kormoranmanagement“, aber bundeseinheitliche Regelungen zu den Fischereischädlingen sind verfassungsmäßig nicht möglich. Nach wie vor ist die Schadensdefinition unklar und die Freizeitfischerei bleibt mit ihren berechtigten Forderungen weiterhin völlig unberücksichtigt. Wenn sich Biber ansiedeln, verursachen sie Schäden. Für die Bewertung von Biberschäden wurden sogenannte Bibermanager und Biberberater etabliert. Entschädigungen für Biberschäden werden in Bayern gezahlt. Die Fang- bzw. die Abschussrate ist kontinuierlich steigend. Otter werden vielerorts zu einem weiteren Problem. Im Bayerischen Wald existiert z. B. eine flächendeckende Fischotterpopulation. Beim Otter steht Jagdrecht vs. Naturschutzrecht. Otterschutzzäune, eine der wenigen wirksamen Abwehrmaßnahmen, sind wider das geltende Baurecht. Zäune im Außenbereich sind nicht privilegiert und werden deshalb nicht genehmigt. Dr. Geldhauser beendete seinen Vortrag mit Ausführungen zu FIAF / EFF / EMFF. Das in Bayern angewandte Pauschalsatzsystem führte zu einem Anlastungsverfahren und Rückforderungen seitens der EU. Nach Geldhauser sind Auskünfte der EU-Kommission bedeutungslos. Die Aquakultur ist mit plus 18 %/a weltweit wachsend, in Deutschland mit – 5 %/a jedoch rückläufig, wobei der Begriff Aquakultur unterschiedlich verwendet wird. Ursachen in Deutschland sind die Bürokratie, Wildtierschäden und die Wertigkeit des Naturschutzes gegenüber der Nahrungsmittelproduktion.

Dr. Hermann Bayrle  sprach anschließend zur Neuordnung des Berufes Fischwirt. Eine Harmonisierung zwischen den drei Ausbildungsstandorten Hannover, Starnberg und Königswartha wird hierbei angestrebt. Von einer Arbeitsgruppe wurde ein Eckpunktepapier zu den Ausbildungsanforderungen erarbeitet, welches Dr. Bayrle ausführlichst ausbreitete.

Unter dem Motto: „30 Jahre Fischseuchenbekämpfung in Deutschland. Wo finden wir uns wieder?“ stellte Dr. Dirk Willem Kleingeld erneut die Fischseuchenbekämpfung im historischen Kontext vor. Auch heute noch ist die Bekämpfung der Fischseuchen eine große Herausforderung sowohl für die Fischhalter als auch für zuständige Behörden. Das Haltungsmedium Wasser begünstigt in vielerlei Hinsicht die Erregerverbreitung und erschwert zugleich die Bekämpfung. Im Gegensatz zu anderen Nutztieren, wie z. B. Geflügel gibt es bei Ausbrüchen nicht exotischer Fischseuchen keine Tötungsanordnung sondern eine Tötungsverpflichtung. Dies bedeutet, dass der Fischzüchter die Kosten für die Verluste selbst zu tragen hat! Herr Dr. Kleingeld informierte abschließend über das allgemein zugängliche Tierseucheninformationssystem (TSIS) des FLI (www.tsis.fli.bund.de).

Dr. Gert Füllner, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, Königswartha, berichtete über erste Ergebnisse zum vergleichenden Mehrländerprojekt Koiherpesvirose (KHV) in Sachsen und Bayern. Die KHV-Situation stellt sich in Sachsen und Bayern sehr unterschiedlich dar. In Bayern existieren in weiten Teilen ELISA Antikörpernachweise, jedoch ist kein akutes Seuchengeschehen festgestellt worden. In Sachsen dagegen waren auf Grund von Seuchenzügen große wirtschaftliche Schäden zu verzeichnen. Eine projektbezogene, länderübergreifende Arbeitsgruppe führte Betriebsbefragungen an verschiedenen repräsentativen Teichgebieten durch. Analogien oder Differenzen in der Bewirtschaftung, den Eigentumsverhältnissen und der Betriebsstruktur sowie den lokalen Besonderheiten wurden dargestellt. Große Unterschiede bestehen in der Lage der Teichflächen in Schutzgebieten. So wurden 91 Prozent der Sächsischen Teichflächen aber nur 34 Prozent der Teichflächen Bayerns als Naturschutzgebiete ausgewiesen. Der Schutzgebietsstatus hat weitreichende Auswirkungen auf die Bewirtschaftung. Insbesondere der regelmäßige Einsatz von Branntkalk zählt in Bayern zur Standardmethode der Wasserkonditionierung und Teichhygiene, ist aber in Sachsen praktisch verboten. Auch die regelmäßige Trockenlegung sächsischer Teiche über Winter wird aus Naturschutzgründen zunehmend vernachlässigt. Die Wasserversorgung der Teiche in Sachsen und Bayern stellt sich sehr unterschiedlich dar. 60 Prozent der Teichwasserversorgung in Sachsen erfolgt durch Oberflächengewässer. Dahingegen sind 71 Prozent der Teiche in Bayern sogenannte Himmelsteiche. Dies bedeutet, dass die Sächsischen Teiche durch die Wasserläufe sehr stark vernetzt sind, was eine höhere Verbreitungsmöglichkeit für Erreger mit sich bringt. Insgesamt sind die  Gemeinsamkeiten größer als gedacht.

Zu „Karpfen, Kreislaufanlagen und Rollrasen – ein Praxisbericht aus der Oberlausitz“ sprach Dr. Karsten Tusche von der Fischzucht Rietschen GmbH. Der Betrieb umfasst eine klassische Karpfenteich-wirtschaft auf einer Fläche von 250 Hektar, eine Zanderkreislaufanlage und eine Pflanzenanzucht für Uferbepflanzungen. Die Kreislaufanlage (KLA) mit Investitionen von ca. 1,8 Millionen Euro wurde Ende April 2014 in Betrieb genommen. Der Betrieb, im Oberlausitzer Teichgebiet gelegen, musste große Teichflächen wegen Tagebauerweiterung für den Braunkohlenabbau abgeben. Mit der KLA hat sich das Unternehmen einen untypischen Ersatz bzw. Ausgleich geschaffen. Die Anlage besteht aus zwei getrennten Kreisläufen mit insgesamt 250 Kubikmetern Nutzvolumen. Ein Bruthaus ergänzt die Produktionsmöglichkeiten. In zwei Zyklen werden jährlich Zandersetzlinge erzeugt. Zuerst erfolgt die Fütterung mit Artemia, ehe auf Trockenfutter umgestellt wird. Ziel der Produktion sind 50 Tonnen Zander, wovon 20 Tonnen als Speisefische und 30 Tonnen als Satzfische bis 500 Gramm verkauft werden sollen. 10 Prozent des Produktionswassers werden täglich gewechselt. Das Klarwasser aus der Sedimentation wird in sieben flache und großflächige Pflanzenbeete geleitet, in denen Anzuchtmatten für die Uferbefestigung im Wasserbau produziert werden (aktuell 12.000 Quadratmeter). Dieses Erzeugnis ist ein weiteres langjähriges Standbein der Firma. Die Besonderheit besteht zudem darin, dass die Wärmezufuhr der KLA über eine Biogasanlage erfolgt, die u. a. mit den Feststoffen der Klärteiche der KLA „gefüttert“ wird.

Die „Entwicklung und Optimierung von Ausrüstung für das Zanderbruthaus“ stellte Dr. Andreas Müller-Belecke in seinem sehr interessanten Vortrag vor. Ziel ist es, den Ansprüchen von Aquakulturkandidaten an die Haltungsbedingungen zu entsprechen.  Die Reproduktion erfolgt durch natürliches Ablaichen auf künstlichem Laichsubstrat. Nach dem Abbürsten und der Restentklebung wird die Erbrütung im Zugerglas durchgeführt. Die Larven werden ausschließlich mit Lebendfutter angefüttert. Die Brütlinge stellen extreme Ansprüche an die Beckenhygiene. Der starke Kannibalismus der Zanderbrut ab 3. Woche erfordert häufige Sortierungen.

Dr. Müller-Belecke stellte die Entwicklung eines Räumertanks vor und verglich anschließend Arbeitsschritte in Räumerbecken, Becken mit manueller Reinigung oder Lehmsuspension zur Sedimentbildung. Räumerbecken erwiesen sich trotz höherer Anschaffungskosten als weniger arbeitsintensiv und erbrachten die höchsten Überlebensraten bei den juvenilen Zandern. Zur Reduzierung der Verluste durch Kannibalismus ist eine regelmäßige Sortierung der Zander unumgänglich. Dies ist allerdings mit hohem Stress für die Zanderbrütlinge verbunden. Die Selbstsortierung über horizontale Stabgitterroste stellt eine Optimierung der Sortiertechnik dar. Artemia werden nachweislich optimal in vier Stunden Futterintervallen verwertet. Nach Adaption an Trockenfuttermittel werden geschlossene Futterautomaten für die Trockenfutterfütterung eingesetzt. Der Einsatz dieser innovativen Technologien im Zanderbruthaus bedeutet in der Aufzucht eine deutliche Zeitersparnis, eine Reduzierung handlungsbedingter Fischverluste, eine bessere Planbarkeit von Arbeitsabläufen und ermöglicht den Einschichtbetrieb.

Aktuelle Trends und längst bekannte Weisheiten aus der Futtermittelforschung stellte Katharina Kreissig aus Kokkedal, Dänemark dar. Traditionell ist Fischmehl die Proteinquelle im Fischfutter. Zunehmend wird der Anteil an Fischmehl durch alternative Proteinquellen substituiert. Nicht konkurrierende Proteine wie Soja, Zuckerrübenblätter, Algen und Gras besitzen ein unpassendes Aminosäureprofil und können Fischmehl nicht vollständig ersetzen. Pflanzliche Produkte sind oft durch einen Mangel an aktiven Nährstoffen (Aminen) und die Präsenz von Antinährstoffen (z.B. Phenolen) charakterisiert. Eine Alternative bieten andere tierische Proteinquellen. So besitzen hydrolysierte Federmehle einen hohen Proteinanteil. Auch Insekten aus der Lebensmittelresteverwertung (z.B. Fliegenlarven), Mehlwürmer, Heuschrecken und Seidenraupen liefern hochwertige Proteine und Fette. Die Produktion derartiger Proteine ist in Europa bislang noch problembehaftet.

Von Dr. Martin Oberle, IfI, Höchstadt, wurden Untersuchungen zur Beschaffenheit von bayrischen Teichböden sowie Zusammenhänge mit der Prävention von Virosen dargestellt. Hauptziel der Untersuchungen war der Einfluss von Teichsedimentparametern auf eine mögliche Desinfektion nach Virosen. Schlammproben wurden in einer Tiefe von fünf Metern entnommen und verschiedene Parameter bestimmt. Diese waren u.a. der Wassergehalt, der Humusgehalt und die Trockenmasse sowie der pH- und der T-Wert der Sedimente (Kationenaustauschkapazität). Die Entlandung der Teiche erfolgt im Mittel alle 40 bis 50  Jahre. Die Schlammdicke betrug durchschnittlich 22 Zentimeter, die Trockenmasse 35 Prozent, der Sandgehalt 31 Prozent, der Humusgehalt 8,8 Prozent und der pH-Wert 6,3. Als einziger desinfektionsrelevanter Parameter wurde von Dr. Oberle der pH-Wert diskutiert. Der pH-Wert des Sediments bedingt den Bedarf an Branntkalk oder Peressigsäure zur Erzielung viruzider pH-Werte < 4 oder > 12. Beide Stoffe bergen Risiken, weshalb der Einsatz von Proteasen zur Virenbekämpfung im Teichboden in Betracht gezogen werden sollte/wird.

Zu Möglichkeiten und Nutzen der Kryokonservierung von Karpfenzellen referierte Dr. Sebastian Rakers von der Fraunhofer-Einrichtung für Marine Biotechnologie in Lübeck. Er informierte über den Stand der Kryotechnik und strich die Bedeutung von Biobanken heraus. Von den 15.000 Fischarten im Süß- und Brackwasser und den etwa 15.000 Marinen Fischarten werden etwa 150 Arten in der Aquakultur genutzt, ca. 30 Arten in wirtschaftlich relevanten Mengen. Die Kryokonservierung sichert den Genpool dieser Aquakulturarten und deren Zuchtformen. Sie ist die Sicherung des genetischen Pools von Zuchttieren, sie ist ökonomisch sinnvoll und stellt einen Beitrag zum Tierschutz dar. Dr. Rakers stellte die Phasen der Kryokonservierung beim Karpfen dar. Er zeigte die Ziele und Meilensteine des Projektes auf. Während die Spermien von z. B. Karpfen relativ einfach konserviert werden können, sind Fischeier zu groß, um sie im Ganzen tiefzufrieren. Deshalb werden diesen die Zellkerne entnommen und eingefroren. Verschiedene Einfriermethoden/-protokolle wurden bislang getestet (10 verschiedene Extender, 4 Kryoprotektanzien, verschiedene Einfrierraten). Bislang liegen 298 Spermaproben auf Lager (26 Milchner, 392 Proben ges.). Vor und nach dem Auftauen werden Qualitätschecks, z.B. die Computer-Assistierte Spermien-Analyse (CASA), durchgeführt.

Gerrit Quantz von der Green Aqua Farming GmbH & Co. KG in Wismar beleuchtete die Möglichkeiten der Produktion von tropischen Garnelen in Kreislaufanlagen. Global ist Shrimp-Farming sehr profitabel. Bei nur 6,3 Prozent der globalen Aquakulturproduktion entstammen 13,6 Prozent der Wertschöpfung aus Aquakulturproduktion der Shrimpszucht. Der Import nach Deutschland beträgt mehr als 60.000 t/a. Weltweit gibt es ca. 2.000 Arten an Garnelen. Deren Vorkommen erstreckt sich vom Süss- und Seewasser, über Kalt- und Warmwasser. 350 Arten werden in Größen zwischen 5 und 25 Zentimeter gehandelt. Gängige Marktform sind: ganze Shrimps, gefrostet, ggf. aufgetaut, Shrimps geköpft, entdarmt, gefrostet und eingelegte Shrimps. Frische Shrimps sind in Deutschland eine Rarität. Die Zielart der Versuche ist die Pacific White Shrimp „White Tiger“ (Litopenaeus vannamei). Das ursprüngliches Verbreitungsgebiet der „White Tiger“ ist die Pazifikküste von Mexico bis Peru, wo sie im Flachwasserbereich zwischen Mangroven bis zu einer Wassertiefe von 70 Metern vorkommen. Seit 2000 wurde sie in vielen Ländern Asiens eingeführt. Weitere potentielle Aquakultur-Kandidaten sind „Black Tiger“ (Penaeus monodon) und Kuruma-Shrimp „Kuruma Ebi“ (Marsupenaeus japonicus). Die Vorteile von L. vannamei sind:

1. Die künstliche Vermehrung ist gut beherrschbar, deshalb sind Domestizierung und Selektion möglich.
2. Jungtiere können ganzjährig aus kommerziellen Brutanlagen bezogen werden.
3. Es sind zertifizierte, krankheitsfreie Bestände vorhanden (SPF = „Specific Pathogen Free“).
4. Sie erzielen hohe Wachstumsraten.
5. Es sind hohe Besatzdichten möglich.
6. Die Art hat robuste Larvenstadien und eine geringe Mortalität.
7. Sie besitzt eine gute Toleranz gegenüber niedrigem Salzgehalt und ist
8. gut für Rezirkulations Aquakultur Systeme (RAS) geeignet. Herr Quantz erläuterte die Entwicklung des Shrimpfarming in Deutschland und stellte die Eckdaten und Produktionsparameter der Garnelen-Farm Grevesmühlen vor. Die Qualitätsmerkmale der Shrimps „Made in Germany“ sind: 1. Tagesfrisch, 2. Ungefrostet /„never frozen“, 3. Sashimi-grade, 4. Frei von Medikamenten, 5. Annähernd „Bio“-Qualität, 6. Rückverfolgbarkeit (Traceability), 7. Zertifizierbar, 8. Regionale Produktion, 9. Ein guter LCA-Wert und 10. Die Nutzung von Abwärme.

Dr. Thomas Meinelt
Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin

Petra Bartschat
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz Brandenburg