Lange wurde darauf hingearbeitet. Nun ist sie endlich da. Die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung-BbgEMVO entbürokratisiert das in der Praxis kaum kontrollier- und durchsetzbare Verfahren des individuell genehmigten Befahrens von nicht schiffbaren Gewässern mit Booten, angetrieben von einem Elektromotor.
Ein jahrelanger zählebiger Prozess findet damit einen akzeptablen Abschluss
Das Wassergesetz des Landes Brandenburg wurde in den letzten Jahren einer permanenten Novellierung unterzogen. Immer wieder hat sich unser Verband bemüht, eine unbürokratische, praxisorientierte Gesetzesänderung herbeizuführen, die unseren Anglern die Nutzung eines E-Motors erleichtert.
Brandenburg mit Vorreiterrolle für alle Bundesländer
LAVB-Hauptgeschäftsführer Andreas Koppetzki erläuterte in der letzten Ausgabe des „Märkischen Anglers“:
„Betrachten wir es als Erfolg, dass durch das hartnäckige Verfolgen der Zielstellung der Anglerschaft das genehmigungsfreie Befahren der Brandenburger Gewässer zur fischereilichen Nutzung, mit Booten angetrieben durch einen Elektromotor, nun auch für alle Bürger Brandenburgs und deren Besucher möglich ist.“
Die komplette Verordnung könnt Ihr hier einsehen. Der ausführliche Artikel unseres Hauptgeschäftsführers zu diesem Thema im „Märkischen Angler“ ist hier abrufbar.