Brandenburger Landesfischereitag 2019

Die Begrüßung der Teilnehmer des Brandenburger Landesfischereitages am 18. September 2019 am Seddiner See erfolgte durch den Präsidenten des Landesfischereiverbandes Brandenburg/ Berlin, Dr. Gernot Schmidt. Dieser hob die immensen Schäden durch die zwei Hitzesommer und den Wassermangel in den Teichwirtschaften hervor, der die Schwierigkeiten für die ohnehin gebeutelte Fischerei weiter verstärken. Leider war das letzte Jahr auch ein gutes Jahr für die Fischräuber.

Rüdiger Spangenberg moderierte anschließend den Fischereitag stellvertretend für Lars Dettmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg/ Berlin. Er präsentierte ein Video zum massiven Kormoraneinfall in die Havel nahe Werder. Der massive Prädatorendruck führt nach Herrn Spangenberg zu einer Überlastung der Fischpopulationen. Dies hat schädliche Auswirkungen auf die Fischpopulationen und konterkariert Maßnahmen zur Stützung und zum Schutz dieser Populationen, wie z.B. die Aalbesatzmaßnahmen.

Fachvorträge

Dr. Robert Lemcke, Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) Schleswig-Holstein, referierte zum Ausgleich von Kormoranschäden in der Binnenfischerei. Schleswig-Holstein zahlt finanzielle Entschädigungen für fischereiliche Schäden durch Kormorane. In den 80iger Jahren verzeichneten die Kormoranpopulationen einen dramatischen Anstieg um sich dann auf hohem Niveau zu stabilisieren. Im Ostseeraum hat Schleswig-Holstein nur fünf Prozent der registrierten Brutpaare. Mecklenburg-Vorpommern und Dänemark werden viel stärker durch Kormorane geschädigt. Der Hauptschaden entsteht nicht durch die Brutpaare sondern hauptsächlich durch die Durchzügler. Die Vergrämungsmöglichkeiten sind insbesondere auf großen Seen und Teichen sehr beschränkt.

Dr. Gernot Schmidt, Präsident des Landesfischereiverbandes Brandenburg/ Berlin

Speziell in den großen Gewässern sind Vergrämungen nicht effektiv möglich. So wurden nur in den Teichwirtschaften 600 Kormorane geschossen. Ein Europäisches Management wird seit 15 Jahren gefordert, von der Europäischen Kommission jedoch aus verschiedenen Gründen nicht verfolgt. Lösungen sind nur am Ort der Konflikte möglich und deshalb nicht nachhaltig. Die Erhaltung der Fischerei liegt jedoch in der Verantwortung der Gesellschaft. Finanzielle Hilfen für die Binnenfischerei zur teilweisen Kompensation der Kormoranschäden werden nach einer Ministerentscheidung 2018 in Schleswig-Holstein ausgereicht. Die Berechnung beruht auf Kormorantagen und Nahrungszusammensetzung der Kormorane bzw. fischereiliche Zusammensetzung des Fischfangs. Die Kormorantage definieren sich als Nutzungsintensität der Gewässer durch die Kormorane.

Die Fangstatistik der Fischer und das Preiskataster ergänzen die Berechnung. Bei acht Fischarten besteht eine Konkurrenz zwischen Kormoran und Fischer (Aal, Giebel/Karausche, Karpfen, Hecht, Roteder, Zander). Plötze, Barsch und Hecht stellen den Hauptanteil der Fischarten dar, bei denen eine Konkurrenz zwischen Räuber und Fischer bestehen. Somit wird nur diese Teilmenge der entnommenen Fische als Schaden angesehen. Der Ertragsausfall je ha wird in jedem Jahr neu bestimmt. In Brandenburg beliefe sich der Schaden durch Kormorane nach dem S-H-Bewertungssystem auf 2,5,- Millionen Euro! Die Fischer in Schleswig-Holstein müssen ein Antragsverfahren durchlaufen. Die rechtliche Umsetzung der Ausgleichszahlungen ist nicht simpel und beschränkt. Eine Beihilfe ist nach „De-minimis“-Verordnung auf 30.000,- Euro je Betrieb für drei Jahre gedeckelt. Werden höhere Beträge im ersten Jahr beantragt, bleiben weniger Ausgleichszahlungen für die Folgejahre.

Des Weiteren sind dann auf den „entschädigten“ Wasserflächen keine Vergrämungen mehr zulässig! „Entweder Vergrämung oder Entschädigung“ so lautet die Devise in Schleswig-Holstein. Dies bedeutet keine Reduzierung der Kormoranbestände und Belastung des Steuerzahlers für eine fragwürdige Vogelschutzpolitik. Herr Lemcke schloss mit einem Ausblick und stellte Perspektiven für diese Art Politik dar. Ein Europäisches Management bleibt Wunschtraum und ist momentan ziemlich hoffnungslos. Die „De-minimis“-Regelung muss weg um eine „vollständige“ Entschädigung der Schäden in voller Höhe zahlen zu können. Die Entschädigung muss langfristig erfolgen können. Innere Seegewässer wie Schlei und Trave sind in der Regelung nicht erfasst. Die Fischer gehen dort leer aus. In Teichwirtschaften darf vergrämt werden. Es erfolgen aber auch keine Entschädigungen. Näheres dazu könnt Ihr hier nachlesen.

Zur Ökosystemleistungen der Teichwirtschaft referierte Christian Seitel, Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft, Institut für Fischerei (IFI) in Starnberg. Teichwirtschaft und Naturschutz bilden eine Einheit! Trotzdem besteht die häufig verbreitete Meinung in der reinen Nutzung der Teiche durch die Teichwirte. Naturschutz als Teilaufgabe der Teichwirtschaft ist oftmals nicht akzeptiert. Das Spektrum an Kulturgütern ist groß. Dazu zählen Teichwirtschaften wie auch Flussauen. Der naturschutzfachliche Beitrag wurde anhand von verschiedenen Tierarten zwischen Teichwirtschaften und Flussauen verglichen. So fanden sich 14 Arten Amphibien in Flussauen vs. 12 in Teichwirtschaften. Dies sind jedoch bedeutend mehr Arten als in teicharmen Gebieten. Bei den Libellen leben 25 Arten in Flussauen und 29 in Teichgebieten. Ob die Teichgebiete mit und ohne Naturschutzförderung betrieben werden spielt hierbei keine Rolle. Teiche spielen auch weiterhin eine Rolle beim Stoff-, Nitrat-, Phosphor- und Sedimentmanagement. Das monitäre Equivalent der Ökosytemleistung der Teiche wird mit 16.000,- Euro pro Hektar beziffert. Aus diesem Grunde müssen traditionelle Teichwirtschaften erhalten werden so Seitel.

v.l.n.r.: Dr. Gernot Schmidt, Dr. Klaus-Peter Schulze, Gregor Beyer, Karlheinz Busen

Gregor Beyer, Geschäftsführer des „Forum Natur Brandenburg“, leitet die anschließende Podiumsdiskussion mit Dr. Klaus-Peter Schulze (CDU) und Karlheinz Busen (FDP). Andere Parteien sind nicht anwesend. Dr. Klaus-Peter Schulze war ehemaliger Bürgermeister von Spremberg und ist jetzt CDU-Bundestagsabgeordneter. Er sprach sich für deutlich mehr Azubis in der Fischwirtschaft aus und appellierte die Teichwirtschaften zu erhalten. Karlheinz Busen von der FDP plädierte dafür den Kormoran zu regulieren und seine Ausbreitung zu stoppen. Ausgleichszahlung seien keine Alternative und belasten den Steuerzahler. Klaus-Peter Schulze von der CDU stellt fest, dass der Aufwand für die Vergrämung immens ist. Neue Beutegreifer tauchen in Deutschland auf und machen es der landbewirtschaftenden Bevölkerung zunehmend schwer ihr Gewerbe auszuüben. Dazu zählt u.a. auch der Wolf. Auch der Goldschakal aus Kleinasien ist jetzt in Deutschland aufgetaucht. „Wie soll die Beuteseite sich ausgleichen wenn es immer mehr Räuber in der Natur werden?“ Dr. Schulze fordert: „Das Europäische Artenschutzrecht muss neu sortiert werden! Auf der einen wird in Deutschland alles reguliert und auf der anderen Seite wird, wie bei Kormoran, Otter und Wolf, nichts reguliert.“

Karlheinz Busen stellt fest, dass Weidewirtschaften wie auch Teichwirtschaften in Brandenburg aufgegeben werden. Er führt auch das Beispiel einer von den Wölfen gefährdeten Wildpferdepopulation an. „50 Rudel reichen, da der Wolf keine natürlichen Feinde in Brandenburg besitzt und sich bei der gegenwärtigen politischen Konstellation nicht verändern wird“ so Herr Busen. Er plädiert für Flächenprämien für Waldbesitzer und Fischer damit diese unter den gegebenen Bedingungen wirtschaften können. Dieses greift Herr Schulze auf und stellt fest, dass 300,- Euro pro Hektar notwendig wären. Beide Vertreter äußern sich „pro Fischerei“ und beide sind auch für eine Regulierung der Prädatoren. Beide stellen unisono fest, dass das Bundesnaturschutzgesetz ein Hemmnis darstellt und andere Parteien die Landbewirtschafter blockieren. Dr. Gernot Schmidt resümiert, dass ländliche Räume nicht Bittsteller sein dürfen. Leider sind Behörden oft von „Naturschützern“ unterwandert. Dies wurde anhand einer Behörde und einem dort angestellten BUND-Funktionär dargestellt.

„Quo vadis Landwirtschaftsnutzung und Naturschutz? Analyse und Erwartungshaltung nach der Landtagswahl in Brandenburg?“ Diesem Thema nahm sich Gregor Beyer, Geschäftsführer „Forum Natur Brandenburg“ an. Er stellte eine mögliche Sitzverteilungen und eventuelle politische Koalitionen in Brandenburg dar. Agrar- und Umweltpolitik sind nach Herrn Beyer nicht trennbar. „Es reden alle über das Land. Das Land hat jedoch ein zentrales Problem. Das Land fällt auseinander und die Schere zwischen Stadt und Land wird immer größer. Dies spiegelt sich auch in den Wahlergebnissen und Bevölkerungskennzahlen sowie der Lebensqualität auf dem Lande wider!“ Was das Land wirklich brauche, ist ein neuer Gesellschaftsvertrag zwischen urbanem und ländlichem Raum. Dieser Vertrag wäre ein Leistungstausch zwischen Partnern auf Augenhöhe und beinhaltete auch die Anerkennung und Wertschätzung. Dieser Gesellschaftsvertrag ist Dialog, nicht Ausgrenzung! Ein „Kulturlandschaftsbeirat“ ist einzurichten, dem auch die Vertreter der Landnutzer angehören sollten. Erläutert wird dies am Beispiel der FFH in Brandenburg. Worum geht es eigentlich bei der FFH? „Es bleibt ein ewig Rätsel – uns selbst und vielen anderen!“ stellt Beyer ernüchtert fest.

Heiko Harder (links) mit Rüdiger Spangenberg

Heiko Harder, Fischereireferent im Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL), Brandenburg, Potsdam sprach zu „Aktuelles aus der Fischereiverwaltung des Landes Brandenburg.“ Es gab Veränderungen in den Ministerien. Die Fischerei ist nun wieder in die Tierzucht integriert. Er stellte den Stand der Umsetzung des Europäischer Meeres- und Fischereifonds (EMFF) dar. Im EMFF gibt es verschiedene Prioritäten. 1 Fischerei, 2 Aquakultur, 5 Verarbeitung und Vermarktung. Der Umsetzungsstand 2019 beläuft sich auf ca. 66 Prozent. Es gibt einen gewissen Schadensausgleich für Schäden durch geschützte Arten (bis 80 Prozent des direkten/nachgewiesenen Schadens). Fraßschäden für 2017 wurden in 2018 anteilig ausgeglichen. 2018 wurden Anträge auf 600.000,- Euro Schadensausgleich gestellt und 350.000,- Euro bewilligt. 2019 wurden bisher 280.000,- Euro beantragt bewilligt 56.000,- Euro. Eine ernüchternde Begrenzung der Ausgleichszahlungen erfolgt durch die „De-minimis“-Regelung der EU. Wird im ersten Jahr zu viel beantragt, greift anschließend die „De-minimis“-Bremse. Eine Anhebung des „De-minimis“-Höchstbeitrages und eine Berücksichtigung der Ökosystemleistung der Fischerei sind dringend notwendig.

Die Berücksichtigung der Schäden durch Prädatoren und fehlenden Wassermengen sind Forderungen an die Europäische Kommission. Herr Harder erläutert nochmals die Aalmanagementpläne und den sich daraus ergebenden Aalbesatz. Maßnahmen zur Beibehaltung und Steigerung des Aalbesatzes sowie wissenschaftliche Begleitung und Datenerhebung sind notwendig. Einer Erhöhung des Mindestmaßes für Aale hat stattgefunden. Weitere Maßnahmen sind die Wiederherstellen der Durchgängigkeit der Fließgewässer und die Reduzierung stationärer Aalfänge. Eine Beteiligung der aalfangenden Betriebe am Besatzprogramm ist wichtig. Daraus entstehen gesonderte Buchführungspflichten sowie eine Registrierungspflicht bei Fang von Aalen zu Erwerbszwecken. Herr Harder stellte unter Sonstiges die Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von der Schutzvorschrift für den Biber, die Richtlinie für die Unterhaltung von Fließgewässern und die Verordnung zur Erweiterung des Gemeingebrauches an nicht schiffbaren Gewässern für Elektro-Motorbooten vor. Näheres dazu erfahrt Ihr auf der Homepage des Ministeriums.

Peter Hain vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LEFL) Brandenburg, Frankfurt/Oder erläuterte in seinem Vortrag Hinweise zur Beantragung von Fördermitteln und Ausgleichsleistungen. Die Förderung der Aquakultur und der Binnenfischerei kann über Zuwendungen aus der Fischereiabgabe, den EMFF sowie den Ausgleich von Schäden durch geschützte Arten in Teichwirtschaften erfolgen. 2007 existierten in Brandenburg 280 Betriebe mit 3.000 Tonnen Fang bzw. Erzeugung. 2017 waren es nur noch 161 Betriebe mit 2.000 Tonnen Fang bzw. Erzeugung. Peter Hain umriss den Stand der Umsetzung des EMFF. Ziel sollte die „Stabilisierung und Förderung der Aquakultur und Binnenfischerei“ sein. Herr Hain erklärte u.a. wer gefördert wird, wie wird gefördert und welche Voraussetzungen dazu erforderlich sind. In der Beantragung von Fördermitteln sind Ziele zu definieren, Maßnahmen vorzubereiten, Umsetzungen zu planen, Partner zu beteiligen und die Antragstellung mit dem LELF abzustimmen! Projekte müssen umgesetzt werden und die Dokumentation müssen beigebracht werden. Herr Hain zeigte Förderbeispiele auf.

Ehrungen der Absolventen

Dr. Gernod Bilke sowie Vertreter einiger Ausbildungsbetriebe führten die Ehrung der Absolventen der Fischwirt(-in)ausbildung 2019 und der Fischereimeister 2019 durch. 2019 ist kein Absolvent durchgefallen. Die Tagungsteilnehmer hießen die Absolventen und Meister als Teil der Gemeinschaft willkommen! Aisha Degen-Smyrek, Absolventin der Fischwirtinnenausbildung 2019 im Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow (IfB) beantwortete in ihrem Vortrag die Frage: „Wie wird man Fischwirt(-in)? Eine frischgebackene Facharbeiterin berichtet von ihrer Ausbildung.“ Sie stellte Voraussetzungen und Orte der Ausbildung, Lehrinhalte in der Ausbildung vor und resümierte zum Abschluss. Die Ausbildung zum Fischwirt(In) erfolgt im dualen System über drei Jahre in Berufsschule und im Ausbildungsbetrieb.

Die erfolgreichen Absolventen des Jahres 2019 mit ihren „Ausbildern“

Voraussetzungen sind eine entsprechende Motivation, ein Ausbildungsvertrag und die erfolgreiche Registrierung. Orte der Berufsausbildung von Frau Degen-Smyrek waren die Berufsschule in Königswartha, der Ausbildungsbetrieb IfB sowie diverse überbetriebliche Ausbildungen und Praktika. Frau Degen-Smyrek erläuterte den theoretischen Inhalt der Ausbildung über die Ausbildungsjahre. Auch der „praktische Fischwirt“ muss sich auf breitem Terrain sicher bewegen können. Das Fazit der Vortragenden war „On the road again“. Der Azubi ist ständig unterwegs, wobei viele Ausbildungs- und Praxisplätze oft schwer zu erreichen sind. Auch die finanzielle Beanspruchung ist sehr hoch. Die neue Ausbildungsverordnung fordert Wissen aus allen Fachrichtungen ab. Oft existiert eine Diskrepanz zwischen Theorie und Praxis, so Frau Degen-Smyrek.

Mit dem Vortrag: „Die Modernisierung des Berufsbildungsgesetzes – kommt jetzt der Fischwirt-Bachelor statt des Fischwirtschaftsmeister/Fischwirtschaftsmeisterin?“ knüpfte Dr. Gernod Bilke, Referatsleiter Berufliche Bildung des LELF, Brandenburg, Ruhlsdorf an den Vortrag von Frau Degen-Smyrek an. Für ihn wie für viele andere Menschen ist die Urbanisierung eines der zentralen Probleme der Gesellschaft. Hier erfolgt die Entkoppelung der Menschen von der Urproduktion/Nahrungsproduktion. Er stellt dies am Beispiel einer Gesellschaft dar, die wohl den Ingenieur, nicht aber den Klempner schätzt. Daraus resultieren u. a. fehlende Nachwuchszahlen in den Handwerks- und Landberufen. Die Fischereiwirtschaft hat Stress. Stress reduziert jedoch Lust und Reproduktion so Dr. Bilke. Es ist ein Problem der Landnutzer, hervorgerufen von der zunehmend verstädterten Gesellschaft. So kommt es momentan zu einem zwanzigprozentigen Einbruch bei den Ausbildungszahlen. Die Fischereiausbildung umfasst vier Themenbereiche. Welcher Betrieb kann dies alles abdecken!? Die Bandbreite kann so nicht vermittelt werden! Des Weiteren erfolgt die verbindliche Einführung von soll obskuren Fortbildungsstufen wie „Studienbachelor“ und „Berufsbachelor“! Was soll das? Auch „Bologna“ (Als „Bologna-Prozess“ wird eine auf europaweite Vereinheitlichung von Studiengängen und -abschlüssen sowie auf internationale Mobilität der Studierenden zielende transnationale Hochschulreform bezeichnet, die auf die Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums gerichtet ist. Anm.d.Red.) ist schon nach hinten losgegangen, so Bilke. Der Meister wird verschwinden. Tradition wird verwischt. Dies ist ein Irrweg und muss unbedingt verhindert werden.

Minister Jörg Vogelsänger (2.v.l.) ließ sich den traditionellen Fischerabend nicht entgehen

Delikatessen beim Fischerabend

Bernd Norkeweit, Netzwerker aus der Rathausbrauerei Fürstenwalde stellte unter dem Motto: Regional, Saisonal, Traditionell; Leben und genießen in Brandenburg die Brandenburger Bierstraße vor. Dieses ist eine „Familie“ mit modernen Ideen, traditionellen Erfahrungen und regionalem Ansatz. Der Brandenburger Landesfischereitag endete mit dem traditionellen Fischerabend des Landesfischereiverbandes im Seekeller.

Dr. Thomas Meinelt
Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB)

Petra Bartschat
LAVG Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit Brandenburg (LAVG)

© Fotos: Marcel Weichenhan