„Angebissen“ – an der Alten Fahrt in Potsdam

"Angebissen"-Podcast Alte Fahrt

Immer wieder erreichen uns Informationen, dass, trotz der temporären Angeleinschränkungen für die Alte und Neue Fahrt in Potsdam, Angler nicht waidgerecht Fische fangen würden. Die ab dem 1. Januar bis zum 28. Februar geltenden Regelungen inkl. Hafenbecken, werden nach Rücksprache mit der Einsatzzentrale des Ordnungsamtes Potsdam engmaschig kontrolliert.

Angelfreunde, die vermeintliche Zuwiderhandlungen feststellen, werden gebeten, diese unter: 0331/2891642 telefonisch zu melden und als Beweisführer am Angelgewässer bis zum Eintreffen der kontrollbefugten Amtspersonen zu verweilen. In der letzten Woche waren wir zu diesem Thema mit Frieder Rößler vom Rbb-Angelpodcast „Angebissen“ an der Alten Fahrt unterwegs, um aufzuklären. Der Podcast ist seit heute online und hier abrufbar!

Hintergrund

Vom 1. Januar bis zum 28. Februar 2023 greifen für die Alte & Neue Fahrt sowie das Hafenbecken in Potsdam die bereits bekannten Einschränkungen zur Benutzung der Spinnangel. Diese können hier nochmals eingesehen werden.

Eine Beschilderung wird in diesem Zeitraum am Gewässer auch wieder vorhanden sein. Zur Thematik um die Hakengröße 8 möchten wir nochmals auf unsere Präzensierung hinweisen. Zur besseren Vergleichbarkeit wurde hier die überall im Handel verwendete Hakenskalierung aufgegriffen. Da jeder Hersteller bestimmte Toleranzen für seine Haken verwendet, darf ein Haken der Größe 8 maximal folgende Abmessungen 10 mal 25 Millimeter haben.

Der Landesanglerverband Brandenburg e.V. erwünscht sich die ganzjährige Verwendung von Offset-Haken-Montagen an diesem Angelbereich. Bei dieser Montage liegt die Hakenspitze nicht frei, sondern wird erst beim Biss des Fisches, durch den Druck, freigelegt. Damit wird ein unbeabsichtigtes Haken von nichtfressenden Fischen auf ein Minimum beschränkt. Ein weiterer Vorteil ist die Reduzierung der Gefahr eines Hängers, auch außerhalb des Wassers, zum Beispiel an Bäumen, und dem eventuellen Abriss des Köders. Hinweise zu Einschränkungen der Hakengröße sind hier abrufbar.

© Foto: Marcel Weichenhan / LAVB