In Abstimmung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Kreisanglerverband Lübben besteht ab sofort für die Kiesgrube Schönwalde (C 09-122) und den Kiessee Neuendorf (C 09-126) ein Anfütterverbot. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf.
Anfütterverbot an zwei LAVB-Gewässern
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