Anfütterverbot an zwei LAVB-Gewässern

Anfütterverbot an zwei LAVB-Gewässern

In Abstimmung zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Kreisanglerverband Lübben besteht ab sofort für die Kiesgrube Schönwalde (C 09-122) und den Kiessee Neuendorf (C 09-126) ein Anfütterverbot. Dieses Verbot gilt bis auf Widerruf.