Anfütterungsverbot

Angelverbot

Ab sofort bis Ende 2017 gilt für den Frankenhainer Teich (C 14-131) ein Anfütterungsverbot auch mit Futterkorb. Aufgrund eines zu hohen Nitrateintrages besteht die Gefahr, dass der See umkippt. Genauere Informationen finden Sie dazu in unten angehangenem Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster.