Weiterer Bescheid zur Anlandungs- und Entnahmeverpflichtung des Zwergwelses (Ameiurus nebulosus)

Entnahme Zwergwelse

Die untere Fischereibehörde des Landkreises Spree-Neiße ordnet gem. § 19 Abs. 1 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) an, dass mit sofortiger Wirkung die Anlandungspflicht für den Zwergwels (Ameiurus nebulosus) in den Pachtgewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg besteht.

Alle Zwergwelse (Ameiurus nebulosus), die mittels Angelfischerei, Fischfanggerräten oder im Zuge einer genehmigte Elektrobefischung in den Gewässern des LAVB  im Landkreis Spree-Neiße gefangen werden, sind zu entnehmen.

Der Bescheid des Landkreises Spree-Neiße sowie das offizielle Amtsblatt des Landkreises Elbe-Elster sind hier und hier abrufbar.