Seit Samstag, den 9. Januar 2021, ist die vierte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg in Kraft. Sie bietet uns die Möglichkeit, die nächtliche Einschränkung der Ausübung der Angelfischerei, in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr, wieder aufzuheben. Gleichzeitig tritt jedoch die […]
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