Der Bundestag hat Ende März wegen der Corona-Pandemie neue Bestimmungen auch für Vereine beschlossen, die bereits in Kraft sind und bis 31. Dezember 2021 gelten: Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht, Vom 27. März 2020. Enthalten ist dort u.a. eine Regelung für Fälle, wo […]
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