Ab sofort gilt für den Schönefelder See (VC 02-02) ein Betretungs- und somit ein Angelverbot. Dies hängt damit zusammen, dass es in Folge der Braunkohleförderung zu einer großräumigen Absenkung des Grundwasserspiegels gekommen ist. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier in einem Bericht der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH.