Sonderregelungen für die Alte Fahrt in Potsdam

Sonderregelungen für die Alte Fahrt

Ab dem 1. Januar 2026 gelten für die Alte Fahrt in Potsdam neue Bedingungen. Diese sind Ergebnis eines offenen Dialogs zwischen allen Beteiligten, wie der Landeshauptstadt Potsdam, dem Fischereischutzverein „Havel“ und dem Landesanglerverband Brandenburg e.V. (LAVB). Die sich ständig verändernde Lage am Gewässer macht es nötig, diesen Prozess zu begleiten und entsprechend zu moderieren sowie zu steuern.

Im Frühjahr 2025 bildete sich ein Arbeitskreis, initiiert durch die Stadt Potsdam, der sich mit der Herstellung maximaler Rechtssicherheit bei der Ausübung der Angelfischerei in diesem Bereich befasst. Ziel der neuen Regelungen ist es, die sensible Gewässerregion zu entlasten, den Fischbestand – insbesondere während der Wintermonate – zu schonen und Beeinträchtigungen des Naturraums zu reduzieren.

Die Sonderregelungen im Überblick

  • Geltungsbereich: In der Alten Fahrt und der anschließenden Hafenbucht, beginnend in Fließrichtung am Feldstein auf der Kaimauer des Adolf-Miethe-Ufers und endend an der Eisenbahnbrücke.
  • Zulässiges Angeln: Erlaubt ist ausschließlich das Angeln mit einer Handangel ohne Rolle auf Friedfisch – sowohl vom Ufer als auch vom Boot aus.
  • Nachtangelverbot: Das Angeln ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang gestattet.
  • Geltungsdauer: Die Sonderregelungen gelten ganzjährig und unbefristet.

Diese Maßnahmen dienen dazu, die Nutzung des Gewässers in einem nachhaltigen Gleichgewicht zu halten und gemeinsam mit den Anglern dafür zu sorgen, dass die im Rahmen der ordnungsgemäßen Ausübung der Angelfischerei teilweise unvermeidbaren Hinterlassenschaften möglichst nicht in der Natur verbleiben.

Von den neuen Regelungen nicht umfasst ist die Neue Fahrt ab der Nuthe-Einmündung bis zur Eisenbahnbrücke mit Hafenbucht. Hier kann ab sofort wieder ganzjährig ohne Einschränkungen die Raubfischhandangel eingesetzt werden. Darüber hinaus kann auch an den verbliebenen Uferflächen der Hafenbucht ohne Einschränkungen ganzjährig geangelt werden.

Wir appellieren nochmals an alle Mitglieder, in diesem sehr städtisch geprägten Bereich äußerst verantwortungsvoll mit der Natur und Umwelt umzugehen – auch unter besonderer Rücksichtnahme auf die Belange außenstehender Personen.

Der genaue Geltungsbereich ist ab dem 15. Dezember 2025 auf unserer Homepage hier einzusehen. Die Pressemitteilung „Neue Regelungen für das Angeln in der Alten Fahrt und der Hafenbucht Potsdam ab dem 1. Januar 2026“ der Stadt Potsdam vom 19. November 2025 ist hier abrufbar.

Foto: Marcel Weichenhan