Die Oderangelkarte für 2020 könnt Ihr ab sofort über unseren Online-Shop erwerben.
Mit dieser Angelberechtigung darf in folgenden Gewässern zur Tages- und Nachtzeit Fischfang mit maximal zwei Handangeln betrieben werden:
- Oderstrom mit Alt-, Stich- und Nebengewässer soweit zur Oder gehörend von Kilometer 547,5 (ca. 5 Kilometer unterhalb der Neissemündung – Höhe Neuzelle) bis Kilometer 704 (Mariendorfer Wehr)
- Westoder bis nach Mescherin (unterhalb Gartz) inklusive Oderbruch und Oderberger Gewässer, Poldergewässer, Schwedter Querfahrt und Friedrichsthaler Wasserstraße, soweit diese Gewässerbereiche zur früheren Oder gehörten
Bitte beachtet unbedingt die dazugehörigen Bedingungen sowie unsere Gewässerordnung diesbezüglich! (Hier)