In Absprache mit der Uckermark-Fisch GmbH ist der Mühlenteich (Teilfläche vom Stadtsee Templin) ab 1. Januar 2019 als Verbandsvertragsgewässer mit der Nummer VP 06-20 Bestandteil des bestehenden Vereinbarung und kann ohne zusätzliche Angelberechtigung beangelt werden.
In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen unbedingt einzuhalten.