Neue Waldfahrgestattungen einfach verlängerbar

Neue Waldfahrgestattungen einfach verlängerbar

Der Landesanglerverband Brandenburg und der Landesbetrieb Forst Brandenburg haben sich darauf verständigt, die Erteilung von Waldfahrgestattungen ab dem 1. Januar 2018 weiter zu vereinfachen.

Zukünftig können einmal erteilte Genehmigungen nach drei Jahren Gültigkeit durch Aufkleben eines „Verlängerungsnachweises“, ähnlich einer Briefmarke, zweimal für jeweils drei Jahre verlängert werden.

Damit hoffen wir, den Antragsstau zur Erteilung von Waldfahrgenehmigungen minimieren zu können.

Für die Erteilung der Genehmigung für drei Jahre sind 13,- Euro plus 2,- Euro Bearbeitungskosten zu zahlen. Auf durch die Vereine eingereichte Sammelanträge werden die Bearbeitungskosten nur einmal berechnet.

Eine Liste der Gewässer mit Zuwegungen zum Landeswald inklusive Karten findet Ihr hier