Ab 2017 dürfen Angler aus den Salmonidengewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg im Jahr maximal 50 Salmoniden, jedoch pro Angeltag insgesamt nicht mehr als drei Fische der Arten Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling und Äsche entnehmen.
Neue Fangbestimmungen für Salmoniden
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