Beteiligungsverfahren „Nature Restoration Law“

Beteiligungsverfahren Nature Restoration Law

Die EU-Kommission hat noch bis zum 22. August ein Portal freigeschaltet, auf dem EU-Bürger und Organisationen sich zum Entwurf der Renaturierungsverordnung äußern können. Ein Kernziel der Verordnung ist die Wiederherstellung geschützter Lebensraumtypen auch außerhalb der bisherigen Natura-2000-Kulisse. Nach Inkrafttreten der Verordnung haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, um „nationale Wiederherstellungspläne“ zu erarbeiten und diese der EU-Kommission vorzulegen.

Ähnlich wie schon bei der FFH-Richtlinie werden Naturschutzorganisationen und Behörden diese Chance nutzen, um verschiedenste Eingriffe in die Bewirtschaftung von Wäldern, landwirtschaftlichen Nutzflächen und Gewässern in den Wiederherstellungsplänen zu verankern. Auch deshalb ist es wichtig, dass sich Eigentümer und Bewirtschafter schon an der Diskussion zu dem Verordnungsentwurf beteiligen und ihrerseits deutlich machen, welche Probleme sie bei der Umsetzung erwarten und welche Regelungen für ein Gelingen des eigentlichen Vorhabens aufgenommen werden müssen.

Das Forum Natur Brandenburg ruft alle Eigentümer und Bewirtschafter auf, sich schon an der Diskussion zu dem Verordnungsentwurf zu beteiligen und deutlich zu machen, welche Probleme sie bei der Umsetzung erwarten und welche Regelungen für ein Gelingen des eigentlichen Vorhabens aufgenommen werden müssen.

Hier geht’s zum Online-Portal.

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