Fischfangverbot am Fischweg „Große Tränke“ in Fürstenwalde

Fischfangverbot am Fischweg "Große Tränke" in Fürstenwalde

Die untere Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree hat für Strecken ober- und unterhalb des Fischweges „Große Tränke“ in Fürstenwalde ein ganzjähriges und unbefristetes Fischfangverbot erlassen. Das Fischfangverbot ist für den ungehinderten Fischwechsel in diesem Bereich notwendig. Es beginnt flussabwärts 100 Meter vor der Wehranlage und endet flussaufwärts 100 Meter nach der Wehranlage.

Diese besondere Schonung von Fischbeständen in speziell errichteten Fischwegen und deren Umfeld sieht das Fischereigesetz für das Land Brandenburg vor. Der Fischweg „Große Tränke“ in Fürstenwalde war 2007 in Form eines Umgehungsgerinnes in Betrieb genommen worden. Er ist ganzjährig geöffnet und dient der ökologischen Vernetzung des Oder-Spree-Kanals sowie der Fürstenwalder Spree mit der Müggelspree.

Bei der Länge der geschonten Strecke wird berücksichtigt, dass die Fische nicht nur im Rahmen der Reproduktion wandern (Laichwanderung), sondern sehr häufig auch die Fischwanderhilfe auf der Suche nach neuen Nahrungsgründen oder Einständen passieren und in dieser Zeit auch Nahrung aufnehmen. Dabei kommt es unterhalb von Fischwanderhilfen zu Konzentrationen von Fischen, die auf geeignete Bedingungen (Lichtverhältnisse, Wasserstände, Abflüsse) zum Passieren der Fischwanderhilfe warten. Oberhalb der Fischwanderhilfe ist den Fischen nach der Passage eine ausreichend lange Erholungsphase zu sichern“, heißt es in der Begründung der jetzt getroffenen Anordnung.

Die Allgemeinverfügung zur Anordnung eines Fischfangverbotes auf den Strecken ober- und unterhalb des Fischweges „Große Tränke“ in Fürstenwalde/Spree können Sie hier einsehen unter: Bekanntmachungen.

Medieninformation Landkreis Oder-Spree