Fischereitag des Landesfischereiverbandes Brandenburg/ Berlin

Brandenburger Fischereitag 2015

Der Präsident des Landesfischereiverbandes, Herr Gernot Schmidt, eröffnete die Veranstaltung am 17. September 2015 und würdigte die 25-jährige Verbandsarbeit. Auch das 25 jährige Bestehen und Wirken des Landesanglerverbandes wurde an dieser Stelle betont. Kernbotschaft seiner Begrüßungsworte war die grundsätzliche Zustimmung zu den Natur- und Artenschutz Vorgaben und Projekten, aber bitte mit Sinn und Verstand. Er sicherte die Unterstützung der Aufrechterhaltung der Fischerei sowie die demokratische Berücksichtigung der Belange der Fischer bei allen Entscheidungen zu.

Aus den Grußworten der Herren Dieter Dombrowski (CDU) und  Thomas Domres (Linke) war die Wertschätzung des Beitrags der Fischerei zum Natur- und Artenschutz, aber auch die Erkenntnis der zunehmend erschwerten Bedingungen für diesen Berufszweig heraus zu hören. Unterstützung im Allgemeinen und bei speziellen Problemen wie die Durchsetzung der Biberverordnung, wurde von beiden Gastrednern zugesichert. Herr Gerd Conrad, Fischereireferent im Bundesministerium, hat in seinem Rückblick auf 25 Jahre Fischerei in Brandenburg u. a. die Aalbesatzmaßnahmen als Erfolg bewertet. Herr Dr. Peter Breckling, Generalsekretär des Deutschen Fischereiverbandes e. V. (DFV), verdeutlichte in seiner Grußansprache die Diskrepanz zwischen Gesetzgebung und Realität, insbesondere die unterschiedliche Auslegung von Schutzdefinitionen in den einzelnen Mitgliedstaaten, was zur Benachteiligung bei der Ausübung der Fischerei in einigen Gebieten führt. Der Präsident des Verbandes der Deutschen Binnenfischerei und Aquakultur (VDBA), Herr Dr. Bernhard  Feneis, betont in diesem Zusammenhang, dass auf EU-Ebene mit geeigneter Begründung durchaus Schutzauflagen geändert werden können. Er mahnt die mangelnde Ausreichung von Bundesmitteln für fischereiliche Forschung an, wobei kleinere Forschungseinrichtungen und -projekte derzeit kaum Berücksichtigung finden.

Im ersten Fachbeitrag von Herrn Gregor Beyer, Geschäftsführer Forum Natur Brandenburg, zum Thema „Fitness Check! Fitte Biber – schlaffe Gesetze?“, wurde einmal mehr verdeutlicht, welche Folgen unkontrollierter Arten- und Gebietsschutz mit sich bringt. Beispielhaft wurde deutlich, dass Schutz u. U. in Entmündigung bis Enteignung gipfelt, da die Nutzung und Bewirtschaftung von Flächen bei Erreichung des Schutzziels nicht mehr erlaubt ist. Hier gilt es mit den regionalen Gremien Lösungen zu finden. Die EU bietet den Spielraum dazu. Im Sinne der Fischer fordert er einen pragmatischen und menschenfreundlichen Umweltschutz.

Zum Thema „Fluch oder Segen? Arten- und Biotopschutz in Teichwirtschaften“ referierte Herr Dr. Christoph Gerstgrasser, Ingenieurbüro für Renaturierung. Es besteht eine Dynamik von Wasser und Fischen, sowie eine ausstrahlende Wirkung der Teiche als Wasserkörper auf die Umwelt (Kielwasser der Teichbewirtschaftung). In der Teichwirtschaft ist der Fischer der Akteur und die Habitatbewohner die Profiteure. Probleme entstehen in dem Moment, wenn der Profiteur zum Akteur gemacht wird. Die Dynamik wird gestört da eine Artenverringerung einsetzt. Im Klartext bedeutet dies: wenn durch ein oder mehrere Habitatbewohner Druck auf den Akteur ausgeübt wird, führt das zu einem Ungleichgewicht. Ein Segen für die Teichwirtschaft bestände in einem geregelten Druck. Dies erhielte die Umwelt und Artenvielfalt und die Akteure.

Herr Martin Maschke, Fischwirtschaftsmeister, Ringberater des Fischerzeugerrings Niederbayern e. V., berichtete über Fischotter und der Teichwirtschaft aus der bayrischen Perspektive. Der Fischotter, welcher bis zu 130 cm lang und bis zu 12 kg schwer werden und bis zu acht Minuten tauchen kann, entwickelt sich in Bayern zunehmend zum Schädling. Herr Maschke dokumentierte bildreich die Schäden in Fischzuchten. Er zeigte mögliche Identifikationsprofile von Fischotterschäden auf. Nach Herrn Maschke greift der Otter Fische am Maul und schleift sie rückwärts aus dem Gewässer. Speziell bei jungen Ottern ist der Jagdtrieb stärker als der eigentliche Nahrungserwerb ausgeprägt, weshalb viel mehr Fische getötet als verzehrt werden. Verschiedene Zaunanlagen bieten mehr oder weniger Schutz. Die Errichtung von Zaunanlagenentsprechend der Bayrischen Bau Verordnung ByBauVO und unter Beibringen bestimmter Nachweise ist prinzipiell förderfähig. Problematisch  bei der Planung und Errichtung von Schutzzäunen sind Witterungseinflüsse wie hoher Schnee oder auch andere Tiere wie Biber, die Zäune leicht zerstören können.

Herr Ronald Menzel, Geschäftsführer des VDBA e.V., gab einen Sachstandsbericht zum Problem „Fischotter versus Reusenfischerei“. Im Streit um die Reusenfischerei im Steinhuder Meer ist in 2. Instanz eine Entscheidung zu Gunsten der Fischerei gefallen. Die Gegner sind mit dieser Entscheidung unzufrieden und erwägen weitere Schritte. Im Rückblick auf das Verfahren stellt Herr Menzel fest, dass prinzipiell nicht die Sache im Focus stand, sondern die Auslegung von Begriffen. Es wird geprüft ob die Reusenfischerei ein Projekt ist, der Begriff „erheblich“ wird erörtert usw. Auch ist nicht immer klar, wer, wann eine Verträglichkeitsprüfung durchführen lassen muss. Insgesamt wird eingeschätzt, dass mit dem Verbandsklagerecht weitere Einschränkungen der Ausübung der erwerbsmäßigen Fischerei zu erwarten sind.

Herr Henrik Schuhr, Leiter der Naturschutz- und Jagd-/Fischereibehörde Landkreis Spree-Neiße,  stellte die Brandenburgische Biberverordnung und ihre Umsetzung zur Diskussion. Der sogenannte 7-Punkte-Plan umfasst nach seinen Ausführungen: Zuerst den Erlass der Biber-VO am 1.5.2015. Die Erstattung des Mehraufwandes für die Gewässerunterhaltungsverbände ist im nächsten Punkt möglich. Die Konditionen sehen 50% Förderung vor, wobei 20.000 Euro die Bagatellgrenze sind. Insgesamt stehen 300.000 €/a zur Verfügung Präventionsmaßnahmen sind drittens vorgesehen, möglich und sollen aus ELER-Mitteln finanziert werden. Der nächste Schritt sind Maßnahmen im Lebensraum des Bibers wie Vergrämungsversuche und Dammentfernen etc. Zwei Bibermanager wurden eingestellt und am 15.9.15 durch den Minister vorgestellt. Der Vollzug erfolgt lt. VO durch die Kreise und soll verbessert werden. Der 7. Punkt sieht die Evaluierung der Maßnahmen nach 2 Jahren vor. Ein offensichtliches Problem stellt dabei dar, dass die Biber-VO nicht dort gilt wo insbesondere die Probleme auftreten, nämlich in Naturschutzgebieten. Herr Schuhr zeigte erfolgreiche Aktionen in seinem Landkreis auf (Dammsicherung, -entnahme). Beeindruckend sind auch die Aktivitäten zur Erstellung eines Biber-Verbreitungsatlasses in seinem Kreisgebiet.

Der Vortrag von Frau Susanne Melior,  Mitglied des Europaparlaments (SPD), Mitglied des Umweltausschusses, zum Fitness-Check für die EU- Naturschutz-Richtlinien, fiel leider aus, da sie wegen der Flüchtlingsdramatik in Brüssel weilte und wegen Beratungen unabkömmlich war. In ihrem verteilten Redemanuskript heißt es u.a.: „Wir als SPD-Fraktion wollen nicht, dass die Standards im europäischen Naturschutz „nach unten“ korrigiert werden. Aber Naturschutz ist auch kein Selbstzweck. Angler und Fischer dürfen und müssen zu ihren Fanggründen gelangen. Die Naturlandschaften sind unser gemeinsamer Reichtum.“

Herr Falkner Schwarz, Vizepräsident des Landesanglerverbandes Brandenburg und Dr. Thomas Meinelt, Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB), präsentierten die Eisenocker- und Sulfatbelastungen in der Spree als Folgen des Kohlebergbaus in der Lausitz und deren Auswirkungen für die Fischerei. Große Mengen Eisenpyrit und Schwefelkies lagerten ursprünglich im Boden. Infolge der Belüftung durch die Baggerungen erfolgt eine Pyritoxidation. Alle vorhandenen Stoffe und Oxidationsprodukte gelangen bei steigenden Grundwasserständen in die Vorflut. Ab 2011 wurde das Problem in der Spree deutlich, da Eisenhydroxid (EHS) ab 3 mg/l sichtbar ist. Vor Ort wurden z. T. bis 400 mg/l EHS gemessen. Pro Jahr gelangen 200.000 m3 EHS in die Spree. 30.000 m3 EHS lagern in der Talsperre Spremberg. Das ist eine ökologische Katastrophe, da der Grund mit Eisenschlamm bedeckt wird, das Wasser sich verfärbt und die Photosynthese nicht mehr stattfindet. Die EHS-Konzentrationen sich für Fische und Fischnährtiere hoch toxisch. 2013 hat sich ein „Aktionsbündnis Klare Spree“ gebildet und Forderungen an die Brandenburger Politik gestellt. Trotz zahlreicher Aktivitäten und Ideen sind durchschlagende Erfolge bislang nicht zu verzeichnen. Der Bergbau ist nicht aus der Verantwortung entlassen, da die Eisen- und Sulfatschadstoffwelle sich jeden Tag über das betroffene Spree-Gebiet in Richtung Berlin ausbreitet und u. a. die Trinkwasserversorgung Berlins bedroht.

Frau Ute Schmiedel, Fischereireferentin von Brandenburg, referierte zu den Perspektiven der Fischereiförderung aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF). Am 18.8.2015 wurde das Deutsche Operationelle Programm von der EU Kommission genehmigt. Diverse korrespondierende Verordnungen (VO) (13), auf denen die Länder-Ausführungs-VO basieren müssen,  wurden mittlerweile erlassen, aber immer noch nicht alle. Auf dieser Grundlage erstellen die Bundesländer derzeit eigene Förderrichtlinien zum EMFF. In Brandenburg ist bis 2020 vorgesehen statt der ca. 9 Mio. Euro EU-Mittel der vergangenen EFF-Periode ca. 12 Mio. Euro beim EMFF zu bewilligen. Ziele dabei sind: Investitionen in der Aquakultur, Umweltmaßnahmen in der Aquakultur – Teichpflegemaßnahmen, Investitionen in der Binnenfischerei, Investitionen in Verarbeitung und Vermarktung, Aalbesatzmaßnahmen, kollektive Aktionen, Verbesserung der Marktchancen und Pilotprojekte mit Wissenschaft und Praxis.  

Dr. Thomas Meinelt
Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei Berlin

Petra Bartschat
Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) Brandenburg

Thorsten Wichmann
Vizepräsident des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern