Seit dem 1. Januar 2026 gilt die Pflicht zur Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg erst ab dem vollendeten 14. Lebensjahr. Das bedeutet, dass Kinder ab dem vollendeten achten Lebensjahr bis zu ihrem 14. Geburtstag die Angelfischerei ohne eine Fischereiabgabe ausüben dürfen, das Erfordernis einer Angelkarte für das jeweilige Gewässer bleibt bestehen.
Gleichzeitig fällt die Unterteilung der Fischereiabgabe in die bisherigen Alterskategorien weg. Personen ab dem vollendeten vierzehnten Lebensjahr entrichten ab dem 1. Januar 2026 zur Ausübung der Fischerei einheitlich eine Fischereiabgabe in Höhe von 12,- Euro für ein Kalenderjahr bzw. 40,- Euro für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre. Die Landesregierung setzt damit im Bereich des Fischereirechts einen weiteren Schritt in Sachen Bürokratieabbau um und folgt mit der rechtlichen Änderung einer Anregung aus der organisierten Anglerschaft.
Heiko Harder, Fischereireferent des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Foto: Marcel Weichenhan / LAVB





