Nach der neuen Covid-19-Verordnung: Das individuelle Angeln ist auch im November möglich

Die Festlegungen der Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidentinnen
und Ministerpräsidenten der Länder und die daraus resultierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Dynamik der COVID-19-Pandemie werden gegenwärtig erneut zu Herausforderungen für unsere Verbände und Vereine. Nachdem wir unser Verbandsleben in den letzten Wochen in vorsichtigen Schritten in Richtung Gemeinsamkeit, die das Leben in den Vereinen ausmacht, geöffnet haben, sehen wir uns nun wieder steigenden Infektionszahlen gegenüber.

Als erfreulichen Aspekt betrachten wir, dass dem Landesanglerverband keine Ereignisse bekannt geworden sind, in denen Infektionsketten durch eine Angelveranstaltung oder das Angeln an sich ihren Ausgangspunkt gefunden haben. Deshalb sei allen Verbandsmitgliedern gedankt, die durch ihr diszipliniertes, verantwortungsvolles Handeln dazu beigetragen haben, Gesundheitsvorsorge und Erhaltung von Lebensqualität in unseren Vereinen im Einklang zu halten.

Die Übertragungsmöglichkeiten des COVID-19 Erregers durch drastische, tief in Persönlichkeitsrechte eingreifende Kontaktbeschränkungen signifikant zu minimieren, war in der jüngsten Vergangenheit ein erfolgreiches Mittel, zeitlich begrenzte gewünschte Ergebnisse zu erzielen. Für eine nachhaltige Pandemiebekämpfung, einschließlich einer Impfstrategie, ist diese Verfahrensweise für die Aufrechterhaltung eines Vereinslebens, um gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern, weder akzeptabel noch zielführend.

Ungeachtet nicht weniger offener Fragen, erwarten wir von unseren Vereinen die
Einhaltung der gegenwärtigen Festlegungen und im Monat November auf Gemeinschaftsangelveranstaltungen zu verzichten. Das individuelle Angeln ist weiterhin erlaubt, die Abstandregeln sind einzuhalten und ergeben sich auch aus der Natur der Sache von selbst. Die Anfahrt zum Angelgewässer mit mehreren Personen aus unterschiedlichen Haushalten in einem Auto ist verzichtbar und dämpft das Infektionsrisiko.

Es bleibt uns also auch im November die Möglichkeit den Fisch für die Weihnachtstage und für den Jahreswechsel selbst zu fangen.

Petri Heil!
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.

Die Verordnung und die Erläuterung könnt Ihr hier nachlesen.

© Foto: Flyrus, Staatskanzlei Brandenburg