Bescheid zur Anlandungs- und Entnahmeverpflichtung des Zwergwelses (Ameiurus nebulosus)

Entnahmeverpflichtung des Zwergwelses (Ameiurus nebulosus)

Auf Grundlage des § 19 Absatz 1 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg (BbgFischO) vom 14. November 1997 in der derzeit gültigen Fassung wird aus fischereibiologischen und gewässerökologischen Gründen nachfolgender Bescheid erlassen:

1. Alle Zwergwelse (Ameiurus nebulosus), die mittels Angelfischerei, Fischfanggeräten oder im Zuge genehmigter Elektrobefischungen in den Pachtgewässern des LAVB e.V. – Berste (C 09-203) und den Parkteichen Straupitz (C 09-124) gefangen werden, sind bis auf Widerruf zu entnehmen.

2. Die sofortige Vollziehung der vorstehenden Nr. 1 wird angeordnet.

Untere Fischereibehörde des Landkreises Dahme-Spreewald