Anfütterungsverbot an zwei LAVB-Gewässern

Anfütterungsverbot

Am 2. September 2015 verständigten sich Vertreter des Vorstandes vom Kreisanglerverband Herzberg e.V. (Herr T. Heinzel, Herr D. Lehmann), des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. (Herr U. Thiel, Herr P. Scholl) sowie Markus Petermann von der Unteren Fischereibehörde des Landkreises Elbe-Elster über ein Anfütterungsverbot an folgenden Gewässern:
 
Neuaufschluß Schönewalde (C 14-135)
Körbaer See (C14-114)

Hintergrund dieses Verbotes, das bis zum 31. Dezember 2015 gilt, ist ein akutes Fisch- und/oder Muschelsterben an beiden Gewässern.