Änderungen Gewässerverzeichnis

Gewässerverzeichnis

In der Druckausgabe der Gewässerordnung im Gewässerverzeichnis 2015 des Landesanglerverbandes Brandenburg ist fälschlicherweise ein Mindestmaß von 75 Zentimetern für den Wels angegeben. Dieses ist genau wie die Schonzeit seit 1. Oktober 2010 entfallen. Die aktualisierte Gewässerordnung trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Bei der Großen Oderkarte wurde auf unserer Homepage im Merkblatt dazu die Angelstrecke präzisiert. Zudem gehören folgende Gewässer nicht mehr zum Gewässerfonds des LAVB:

F 04-148 Hölzchensee Lunow
F 05-134 Glietzner Gruben
F 31-103 Fauler See
F 02-115 Dammendorfer See