Änderungen Gewässerverzeichnis

Änderungen Gewässerverzeichnis

Im Gewässerverzeichnis (Ausgabe 2015) des Landesanglerverbandes Brandenburg ist es zu einigen Ergänzungen, Änderungen und Berichtigungen gekommen. Wir werden auch in unserer Verbandszeitschrift „Der Märkische Angler“ darauf hinweisen. Das ist im Einzelnen:

Streichungen

Das nachfolgende Gewässer wird mit sofortiger Wirkung aus dem Gewässerverzeichnis gestrichen und kann nicht mehr mit der Angelberechtigung des LAVB beangelt werden:
P 03-122  Romanscher Stich, Schönermark.

Unter der Kenn-Nummer P 08-122 wird die Teilfläche „Teich an der Badeanstalt “ mit sofortiger Wirkung gestrichen. Das Gewässerverzeichnis wird wie folgt geändert:
P 08-122  Teich Amtsfreiheit und Teich Sandstück in Neustadt (Dosse) – 0,42 ha.

Berichtigung/Änderungen

Im Zusammenhang mit dem Abschluss eines neuen Fischereipachtvertrages wird das Gewässerverzeichnis für den Bereich des KAV Nauen wie folgt geändert:
P 10-123  Erdeloch bei Gutenpaaren, Ketzin/Havel OT Zachow/Gutenpaaren – 0,73 ha.
 
Bei der Neuauflage des Gewässerverzeichnisses war im Bereich des KAV OPR, Region Wittstock, das Gewässer P 16-110  Bauernsee, Dranse (5,38 ha) versehentlich nicht berücksichtigt worden. Der Bauernsee ist nach wie vor Pachtgewässer des LAVB und steht den Inhabern der entsprechenden Angelberechtigungen zur Beangelung offen.

Im Bereich des KAV Angermünde wird die Streckenangabe für das Gewässer F 01-201 wie folgt präzisiert:
F 01-201  Die Welse, von Görlsdorf bis Blumenhagen, Wehr Neue Mühle – 20,00 ha

Neue Gewässer                                             

Nachfolgende Gewässer konnten vom LAVB neu gepachtet werden:

P 07-208  Ableiter des Klärwerks Waßmannsdorf, vom Teich am Klärwerk Waßmannsdorf (Auslaufbauwerk) bis zur B 96 – 2,88 ha
 
P 11-117  Katerbower See, Gemeinde Temnitzquell OT Katerbow – 61,61 ha (Bitte beachten: Angelberechtigungen des LAVB gelten erst ab 01.01.2016!)

Streckenveränderungen

Im Zusammenhang mit dem Abschluss neuer Fischereipachtverträge sowie durch Eigentumsveränderungen haben sich an den folgenden Fließgewässern die Strecken, die mit der Angelberechtigung des LAVB beangelt werden können, geändert:

P 03-204  Die Havel, vom Mühlendamm in Zehdenick bis Bauhofarche sowie die Schnelle  Havel von Bauhofarche bis Höpen – 31,00 ha

P 11-203  Die Temnitz, von 1 km unterhalb Neubrück bis Läsikower Brücke – 28,28 ha 
 
Ulrich Thiel
Gewässerwirtschaft des Landesanglerverbandes Brandenburg