Angelverbot am Großen und Kleinen Kossenblatter See

Angelverbot am Großen und Kleinen Kossenblatter See

Der Große und Kleine Kossenblatter See (VF 02-12) sind seit dem 1. Januar 2026 keine Verbandsvertragsgewässer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V. (LAVB) mehr. Wie die Gemeinde Tauche darüber hinaus in ihrem Amtsblatt mitteilt, gilt aufgrund von aktuellen Entwicklungen derzeit sogar ein komplettes Angelverbot. Der Landesanglerverband unterstützt dort sehr gerne bei einer Lösungsfindung.

Foto: KI-generiert mithilfe von Chatgpt