Am 21. Januar 2025 machte Tim Jaeger vom rbb mit dem blauen Robur-Bus an der Eisenbahnbrücke am Hafenbecken in Potsdam Halt. Mit Daniel Müller, Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg e.V., Lars Dettmann, Geschäftsführer des Landesfischereiverbandes Brandenburg/ Berlin e.V., den Landtagsabgeordneten und Mitgliedern des Ausschusses für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, Wolfgang Roick (SPD) sowie Julian Brüning (CDU), und dem stellvertretenden Landesvorsitzenden des BUND Brandenburg, Thomas Volpers, diskutierte er vor vielen Interessierten die Forderung des Landesanglerverbandes und des Landesfischereiverbandes nach einem „Kormoranmanagement zur Sicherung einer nachhaltigen Fischerei“.
Seit drei Jahrzehnten schädigt der stetig wachsende Kormoranbestand in ganz Europa die Fischbestände in Binnen- und Küstengewässern. Im Juni 2025 wurde in Brüssel der Entwurf für ein europäisches Kormoranmanagement veröffentlicht. Unter der Federführung der European Inland Fisheries and Aquaculture Advisory Commission (EIFAAC) haben Wissenschaftler verschiedener Mitgliedstaaten darin die notwendigen Schritte zu einer Bestandsregulierung aufgezeigt. Mit dieser sollen die durch Kormorane verursachten ökonomischen und ökologischen Schäden reduziert werden, ohne dass der Bestand des Kormorans in Europa gefährdet wird.
Die Implementierung und Umsetzung eines solchen Bestandsmanagements erfordert politische und fachliche Unterstützung aus allen betroffenen Regionen Europas. Deshalb muss sich auch das Land Brandenburg seiner Verantwortung für die Fischbestände stellen und in diesem Sinne tätig werden. Konkret fordert die Angel- und Berufsfischerei:
- die konsequentere Umsetzung der Brandenburgischen Kormoranverordnung durch ein proaktives Vorgehen der Naturschutzbehörden gegen Neuansiedlungen von Kormorankolonien und Schlafplätzen, insbesondere in der Bergbaufolgelandschaft der Lausitz.
- den Erlass einer flächenschutzrechtlichen Befreiung für die in Natur- und/oder Vogelschutzgebieten liegenden Gewässer, in denen im Rahmen des Pilotprojektes zur Wiederauffüllung des Aal-Laicherbestandes im Elbeeinzugsgebiet Aalbesatz durchgeführt wird, sodass auch an und auf diesen Gewässern entsprechend der Brandenburgischen Kormoranverordnung Vergrämungsmaßnahmen durchgeführt werden dürfen.
- die Bereitstellung der notwendigen Finanzmittel zum Ausgleich der fischereiwirtschaftlichen Schäden im Rahmen der Richtlinie zum Ausgleich von durch geschützte Tiere verursachten Schäden in der Fischerei und Aquakultur.
- eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg gemeinsam mit anderen betroffenen Bundesländern, die die Bundesregierung auffordert, sich auf europäischer Ebene für die Implementierung eines europäischen Kormoranmanagements und eine Verringerung des Schutzstatus des Kormorans einzusetzen.
- eine Initiative auf Länderebene, um die im Entwurf für ein Kormoranmanagement der EIFAAC skizzierten Maßnahmen in Deutschland zu planen und vorzubereiten.
Der TV-Beitrag wird voraussichtlich diesen Samstag im rbb ausgestrahlt.









Fotos: Marcel Weichenhan / LAVB





