Was lange währt … – die Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO) wird kommen!

Vor rund einem Jahr hatte der Landtag nach einem zweijährigen Verfahren die dritte Novelle des Brandenburgischen Wassergesetzes verabschiedet. Als eine der vielen Neuregelungen wurde das Umweltministerium vom Gesetzgeber verpflichtet, eine Verordnungen auf den Weg zu bringen, die insbesondere für uns Angler von besonderem Interesse ist.

Nun hat der Minister die „Brandenburgische Elektro-Motorboot-Verordnung (BbgEMVO)“ in Kraft gesetzt. Mit der Verordnung ist zukünftig das Befahren von Seen erlaubt, die bisher aufgrund wasserrechtlicher Vorgaben nicht mit Motorkraft befahren werden durften:

„Brandenburg, das Land der tausend Seen, bietet Anglern, Naturliebhabern und Wassersportlern umfassende Möglichkeiten der Erholung und aktiver Freizeitgestaltung. Diese Möglichkeiten können in der nächsten Saison auch Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, unbeschwerter genießen“, so Minister Vogelsänger.

LAVB-Hauptgeschäftsführer Andreas Koppetzki erläuterte in der letzten Ausgabe des „Märkischen Anglers“:

„Betrachten wir es als Erfolg, dass durch das hartnäckige Verfolgen der Zielstellung der Anglerschaft das genehmigungsfreie Befahren der Brandenburger Gewässer zur fischereilichen Nutzung, mit Booten angetrieben durch einen Elektromotor, nun auch für alle Bürger Brandenburgs und deren Besucher möglich ist.“

Weitere Informationen dazu sind auch auf der Homepage des „Forum Natur Brandenburg“ abrufbar. Die offizielle Presseinformation des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft könnt Ihr hier einsehen. Die Verordnung zur Erweiterung des Gemeingebrauches an nicht schiffbaren Gewässern für Elektro-Motorboote ist hier abrufbar.