Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Angelgewässer zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe

Gemeinsame Gewässernutzung

Auf der diesjährigen Hauptversammlung des DAFV in Berlin am 15. November 2014 kamen der Landesanglerverband Brandenburg, vertreten durch den Vizepräsidenten Falkner Schwarz sowie den Hauptgeschäftsführer Andreas Koppetzki, und der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe, vertreten durch seinen Vorsitzenden Horst Kröber, mit ihren Delegierten und einigen Gästen zusammen, um eine gemeinsame Vereinbarung zur wechselseitigen Nutzung der Verbandsgewässer zu unterzeichnen.

Im Vorfeld zu dieser Vereinbarung haben zahlreiche Gespräche stattgefunden, die gezeigt haben, dass die mögliche Erweiterung beangelbarer Wasserflächen begrenzt ist. Beide Verbände sind daher zu der Auffassung gelangt, ihre Verbandsgewässer durch ihre Mitglieder wechselseitig gemeinsam angelfischereilich nutzen zu lassen.

In der Präambel dieser Vereinbarung heißt es u. a.:

Mit der Schaffung eines landesverbandsübergreifenden Gewässerfonds verfolgen der Landesanglerverband Brandenburg und der Landesfischereiverband Westfalen und Lippe das Ziel, ihren Mitgliedern im Rahmen des Deutschen Angelfischerverbandes kostengünstige und unbürokratische Angelmöglichkeiten in den Gewässern der Partnerverbände zu erschließen. Beide Verbände als Interessenvertretung ihrer Mitglieder sehen ihre Ausrichtung in der Erhaltung bzw. Schaffung von Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Ausübung des waid- und hegegerechten Angelns, der Erhaltung und Pflege der Natur, insbesondere der Gewässer sowie der Hege der Fischbestände unter Beachtung des Tier- und Artenschutzes.

Die Gültigkeit der Angelberechtigung bezieht sich auf die durch den jeweiligen Verband verfügungsberechtigte Wasserfläche, auf denen er das Fischereirecht ausübt. Die gemeinsame Angelberechtigung kann von den Mitgliedern über die jeweiligen Geschäftsstellen bezogen werden.

Die Partnerschaft zwischen dem Landesanglerverband Brandenburg und dem Landesfischereiverband Westfalen und Lippe stellt die gemeinsamen Interessen der Angler in verschiedenen Bundesländern heraus und unterstreicht den Sinn und die Notwendigkeit der länderübergreifenden Zusammenarbeit von Anglerverbänden.

Im Anschluss an die feierliche Unterzeichnung dieser Vereinbarung luden beide Verbände zu einem kleinen Umtrunk ein, um diese weitere Annäherung der ost- und westdeutschen Anglerverbände gebührend hervorzuheben.

Berlin, 15. November 2014

Landesanglerverband Brandenburg & Landesfischereiverband Westfalen und Lippe