Information: Warnung vor gefälschten Schreiben und Gebührenbefreiung Transparenzregister

Warnung Transparenzregister

Aus aktuellem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass derzeit gefälschte Schreiben vom Bundeszentralamt für Steuern im Umlauf sind, die Zahlungsaufforderungen wegen unterlassener Offenlegung enthalten. Hierbei handelt es sich um eine neue Betrugsmasche. Ein deutlicher Hinweis auf einen Betrugsversuch kann unter anderem die Bankverbindung geben. Deutsche Behörden haben keine ausländischen Bankverbindungen. Vereine sind nicht zur Offenlegung der Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger verpflichtet.

Weitere Informationen können auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern unter „Warnung vor Betrugsversuchen“ nachgelesen werden.

Gemeinnützige Vereine können einen Antrag auf Gebührenbefreiung stellen. Dieser kann hier heruntergeladen werden.

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