Pressemitteilung DAFV: „Laichschonzeit: Ja! verschärftes Baglimit: Nein!“

Der Dorsch braucht Hilfe. In der Ostsee ist der Bestand rückläufig. Die Europäische Union berät im Oktober über Maßnahmen, die aus Sicht der Angler zum Teil nicht zielführend sind. Die beiden großen Landesdachverbände an der Ostsee, der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern und der Landessportfischerverband Schleswig-Holstein unterstützt vom Bundesdachverband, dem Deutschen Angelfischerverband (DAFV), fordern einen Eingriff, der dazu dient, den Dorschbestand nachhaltig zu stabilisieren – ohne Angler und Angeltourismus übermäßig einzuschränken.

Wir fordern:

  • Keine Verschärfung des Tagesfanglimits
  • Eine komplette Schonzeit in der Laichzeit Februar und März
  • Eine Erhöhung des Mindestschonmaßes

Kein überzogenes Baglimit

Die Realität zeigt, dass bereits das 2016 eingeführte Baglimit von fünf, 2019 von sieben Dorschen bislang bei Angeltouren nahezu nicht ausgeschöpft werden kann. Zudem wird die hochgerechnete Fangmenge, die dem Dorsch-Baglimit zugrunde liegen soll, nicht wie die fischereiliche Quote, bei der man von „abfischen“ spricht, tatsächlich „abgeangelt“. Dies ist nicht möglich, wird von Wetterverhältnissen, Zahl der Angler, die tatsächlich auf Dorsch angeln und anderen Faktoren stark beeinflusst. Insofern bringt diese Reglementierung keinen Gewinn. Ein Tagesfanglimit von nur zwei Fischen, wie es die EU Kommission den Fischereiministern vorschlägt, erscheint als schmerzhafter Aktionismus, ausgetragen auf dem Rücken derer, die wahrscheinlich die geringste Schuld an der Dorschkrise tragen. Daher sprechen sich die Angelrinnen und Angler klar gegen eine Absenkung des Tagesfanglimits aus.

Kein Dorschfang während Laichzeit

Die Anglerverbände begründen gemeinsam die Einführung der Schonzeit für den Dorsch in seiner Laichzeit Februar und März als sinnvolle Maßnahme zum Schutz des Fisches. Ausnahmeregelungen sind nicht zielführend, denn die Schonzeit ermöglicht, dass die Tiere in Ruhe laichen können, also nicht gestört oder gar gefangen werden.

Höheres Mindestmaß zum Schutz

Das derzeitig aktuelle Fangmindestmaß von 35 Zentimeter sollte für die Angelfischerei heraufgesetzt werden. Nur so können die Dorsche wenigstens einmal gelaicht haben, bevor sie angelandet werden dürfen.

Die Entscheidung steht bevor

Auf europäischer Ebene werden die Fischereiminister am 14. und 15. Oktober darüber verhandeln, welche Maßnahmen künftig für den Dorsch gelten sollen. Unser Bundesverband befindet sich bereits seit dem August mit Vertretern aus dem zuständigen Bundesministerium (BMEL) in einem regen Austausch, um unsere Argumente vorzutragen.

Wir appellieren an die Entscheidungsträger, die Stimmen der mehr als 82.000 organisierten Angler in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig Holstein nicht ungehört zu lassen.

Gemeinsame Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes, des Landesanglerverbandes Mecklenburg-Vorpommern und des Landessportfischerverbandes Schleswig-Holstein, 30. September 2019

© Foto: Piotr Wawrzyniuk (Adobe Stock)