Pressemitteilung Deutscher Angelfischerverband: „Keine EU-Fangverbote für den Aal in Binnengewässern“

Die EU-Fischereiminister haben sich am 18. Dezember in Brüssel darauf geeinigt, die dreimonatige Schonzeit für den Aal 2019 in Nordostatlantik, Nord- und Ostsee fortzusetzen und im Mittelmeer einzuführen. Die Schonzeit gilt gleichermaßen für Berufs- und Angelfischer und umfasst nun alle Lebensstadien des Aals, also auch Aale kleiner als 12 Zentimeter (Glasaalfang).

Für die Binnengewässer haben die in der Verordnung festgelegten Regelungen entgegen dem ursprünglichen Kommissionsvorschlag keine Gültigkeit. Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, im Zeitraum vom 1. September bis 31. Januar ein dreimonatiges Zeitfenster für ein Fangverbot für Aale in allen Lebensstadien für ihr jeweiliges Land zu erlassen.

Dreimonatige Schonzeit nun auch für Glasaale

Mit dem Beschluss, die Schonzeit auf alle Lebensstadien des Aals auszudehnen, will die EU eine strengere Kontrolle der Glasaalfischerei und damit eine Verringerung der illegalen Ausfuhren nach Asien erreichen. Experten schätzen die unerlaubten Ausfuhren auf bis zu 110 Tonnen im Jahr. Im Gegensatz dazu werden nur rund 30 Tonnen Glasaale an legale Abnehmer in Europa verkauft. Grundsätzlich begrüßt der DAFV die zusätzlichen Schonmaßnahmen, insbesondere die Ausweitung der Regelung auf Glasaale.

Angler nutzen und stützen den Aalbestand

Gerade In Deutschland werden die Ziele der Aalmanagementpläne (Abwanderung von mindestens 40 Prozent des Blankaalbestands ins Meer) hauptsächlich durch Besatz von Anglern und Fischern erreicht. Der bisher eingeschlagene Weg zum Wiederaufbau der Bestände sollte konsequent weiterverfolgt werden.

Ohne die Unterstützung durch Angler wäre die lange Reise für Glasaale beendet. Aufstiegsanlage für Glasaale an der Ems bei Dörpen. ©Foto: DAFV, Olaf Lindner

Der legale Fang und Handel mit Glasaalen für die erfolgversprechenden Besatzprogramme der Angler und Fischer werden nach ersten Einschätzungen auch mit der Schonzeit für Glasaale nicht gefährdet sein.

„Im Hinblick auf die kritische Bestandsentwicklung beim Aal, begrüßt der DAFV diese Entscheidung. Aus den Fließgewässern abwandernde Blankaale, welche das Meer erreicht haben, sollten eine möglichst hohe Chance bekommen, ihre 5.000 Kilometer entfernten Laichgründe in der Sargassosee auch zu erreichen. Managementprogramme, wie die zum Schutz des Aals, benötigen Zeit, um zu wirken. Sinnvolle Schonmaßnahmen sind zu begrüßen. Aber es ist in keiner Weise zielführend, diejenigen durch generelle Fangverbote zu demotivieren und damit zu bestrafen, die durch ihre Biotopmaßnahmen an Fließgewässern und den Aalbesatz dafür sorgen, dass entsprechend der EU-Verordnung die Quote der Abwanderung von 40 Prozent erreicht wird“, so Dr. Christel Happach-Kasan, Präsidentin des Deutschen Angelfischerverbandes.

Es ist unbestritten, dass der europäische Aal dringend besser geschützt werden muss.

Das bedeutet insbesondere, dass sein Lebensraum seinen Bedürfnissen entsprechend gestaltet wird. Dies ist eine der Kernforderungen des DAFV. In den Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) heißt es seit Jahren, dass alle menschlichen Einflüsse, die sich negativ auf den Aalbestand auswirken, untersucht und so weit wie möglich verringert werden sollten. Doch der DAFV vermisst ein entschiedenes Handeln in diesem Sinne.

Angler zählen, wiegen und vermessen Glasaale, die den weiten Weg aus der Sargassosee bis nach Deutschland geschafft haben. © Foto: DAFV, Olaf Lindner

Zukunft der Aal-Managementpläne auf dem Prüfstand

Der DAFV hat seine Position bereits vor einem halben Jahr, im Rahmen einer Befragung der EU-Kommission zum Aal-Management, zum Ausdruck gebracht (siehe Anhang „Position“). Nun erfolgte eine zweite Befragung zum gleichen Thema. Man könnte vermuten, dass die EU-Kommission die Erfolgsaussichten und Konzepte der Aalmanagementpläne in Frage stellt.

Die wissenschaftliche Begleitung der bisherigen Maßnahmen, einschließlich Besatz, zeigt, dass die verabschiedeten Maßnahmenpakete als zielführend anzusehen sind. Ein grundsätzliches Fangverbot wäre deshalb ein Schritt in die falsche Richtung. Auf diese Weise könnten die Besatzmaßnahmen gefährdet werden, die eine tragende Säule der Managementpläne zum Wiederaufbau der Bestände sind.

Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes (DAFV) vom 19. Dezember 2018

Die komplette Pressemitteilung des Deutschen Angelfischerverbandes ist hier abrufbar.