Pressemitteilung DAFV: „Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß“

DAFV fordert Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie mit Augenmaß

Anlässlich der geplanten EU-Biodiversitätsstrategie 2030 fordert der Deutsche Angelfischerverband (DAFV) in seiner Pressemitteilung eine Umsetzung mit Augenmaß. Nachdem damals mit der FFH-Richtlinie zugesagt wurde, dass bestehende Nutzungen in den FFH-Gebieten nicht betroffen sind, musste die Freizeitfischerei im Laufe der Jahre erfahren, dass es trotzdem zu substanziellen Einschränkungen oder gar Verboten gekommen ist. In der EU-Biodiversitätsstrategie 2030 sieht die EU nun eine deutliche Ausweitung von Schutzgebieten vor.

„Die Angler waren und sind kein pauschales Problem von Schutzgebieten, sondern ein Teil der Lösung. Viele dieser Gebiete haben sich über Jahre mit den Anglern erst zu dem entwickelt, was sie heute sind. Schon bei der Ausweisung der vorhandenen Naturschutzgebiete in der Ostsee wurde versucht, der Freizeitfischerei einen negativen Einfluss auf die Schutzgüter nachzusagen, jedoch aus Sicht des DAFV und führenden Forschungsinstituten ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage. Pauschale Verbote ohne wissenschaftliche Grundlage bringen aus unserer Sicht keinen weiter und werden die Akzeptanz für die Maßnahmen in der Gesellschaft in Frage stellen“.

(Alexander Seggelke, Geschäftsführer des DAFV)

Eine nachhaltige Nutzung im Rahmen der Freizeitfischerei als extraktive Tätigkeit in Schutzgebieten zu pauschalisieren, widerspricht sowohl den Hegezielen auf Grundlage der „guten fachlichen Praxis“ im Rahmen der geltenden Fischereigesetze, als auch den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit.

Die komplette Pressemitteilung ist auf der offiziellen Homepage des Deutschen Angelfischerverbandes abrufbar.

© Foto: Olaf Lindner (DAFV)