Wie in den letzten Ausgaben des „Märkischen Anglers“ und auch vielfach auf unserer Homepage schon berichtet wurde, möchte das Bundesumweltministerium ein komplettes und ganzjähriges Angelverbot in sechs geplanten Naturschutzgebiet-Verordnungen in Nord- und Ostsee in der deutschen „Ausschließlichen Wirtschaftszone“ zur Umsetzung von acht gemeldeten Gebieten nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie verwirklichen. Wegen Fehlen sachlicher Gründe setzt sich der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern mit einer Petition dafür ein, dieses Vorhaben ersatzlos zu streichen.
Ein Angelverbot ohne fundierte Begründungen in Schutzgebieten der AWZ ist nicht nachvollziehbar.
Im Laufe zurückliegender Gespräche, auch mit dem BMUB, wurde unmissverständlich hervorgebracht, dass eine generelle Ausgrenzung der Angler aus zu schützenden Naturräumen nicht den Vorstellungen des Bundesverbandes entspricht. In einer Zeit, in der wissenschaftliche Forschungsergebnisse als grundlegend vorausgesetzt werden, sind die hervorgebrachten Begründungen für ein Angelverbot als unzureichend und/oder nicht zutreffend anzusehen.
Mit der öffentlichen Petition kann bei 50.000 Mitzeichnern in 4 Wochen ab heute eine Anhörung vorm Petitionsausschuss erreicht werden.
Der Landesanglerverband Brandenburg unterstützt die Aktion umfänglich. Zur Petition gelangt ihr hier.