Ab 2017 dürfen Angler aus den Salmonidengewässern des Landesanglerverbandes Brandenburg im Jahr maximal 50 Salmoniden, jedoch pro Angeltag insgesamt nicht mehr als drei Fische der Arten Bachforelle, Regenbogenforelle, Bachsaibling und Äsche entnehmen.
Neue Fangbestimmungen für Salmoniden

Weitere Beiträge

Volle Geschäftsstelle beim Hofflohmarkt 2023
6. Juni 2023

Landesanglertreff der Schüler, Jugend und Junioren
1. Juni 2023



Update – Aktuelle Ergebnisse der Caster des LAVB
14. Mai 2023
