Mit Initialfischbesatz – Geierswalder See ist zum Angeln freigegeben

Der Geierswalder See kann ab sofort berufs- und angelfischereilich genutzt werden. Bevor mit einem Initial-Fischbesatz (Erstbesatz) die Freigabe offiziell besiegelt wurde, bedankten sich der Präsident des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden, Udo Witschas, und Michael Stärke von der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH bei den Partnern für die gute Zusammenarbeit bei diesem Projekt.

Von der Terrasse des Restaurants unter dem markanten Leuchtturm am Südosten des Gewässers konnte man die imposante Größe des Geierswalder Sees, der sowohl in Sachsen, als auch in Brandenburg liegt, gut überblicken. Mit einer Fläche von 620 Hektar und einer maximalen Tiefe von 34 Metern ist er eines der wasserreichsten Tagebaurestgewässer.

Der Landesanglerverband Brandenburg als Teil der Arbeitsgemeinschaft „Lausitzer Seenland“ (ARGE) war unter anderem in Person von Präsident Günter Baaske vor Ort. Bevor er dabei half, herrliche Schleien in ihr neues zu Hause zu entlassen, richtete er sich an die Vertreter der ARGE sowie an geladene Gäste und Pressevertreter:

„Mein Vorgänger im Amt des Präsidenten des Landesanglerverbandes Brandenburg, Gunter Fritsch, hat gemeinsam mit den Präsidenten der Fischereiverbände der Länder Sachsen und Brandenburg, dem Präsidenten des Landesverbandes Sächsischer Angler und dem Präsidenten des Anglerverbandes „Elbflorenz“ Dresden auf den Weg gebracht, was heute wiederrum einen neuen Anfang findet, in der Freigabe der angelfischereilichen Nutzung des Geierwalder Sees.

Dachverbände mit ähnlich gelagerten arbeitsinhaltlichen Zielstellungen haben ihre Interessenslagen nicht gegeneinander aufgestellt, sondern im Rahmen der Gemeinsamkeiten nach Wegen gesucht, für alle Seiten akzeptable Bedingungen zu schaffen, eine nachhaltige, den Gegebenheiten angepasste fischereiliche Nutzung von Bergbaufolgeseen zu organisieren und zu gewährleisten. Damit haben Erwerbs- und Angelfischer meines Wissens erstmalig über Landesgrenzen hinweg in einer ARGE eine Organisationsform gefunden, die über bisherige bilaterale Vertragsregelungen hinausgeht.

Aber auch die Eigentümerin und Verpächterin des Fischereirechts, die Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft, hat Mut und Weitsicht bewiesen, Angelfischerei und Erwerbsfischerei gemeinsam ins Boot zu holen. Dass diese Vorgehensweise den Zielstellungen der Brandenburgischen Regierungspolitik entspricht, wird durch die besondere Aufmerksamkeit, die der Lausitzbeauftragte des Ministerpräsidenten, Herr Dr. Freytag der Entstehungsgeschichte zuteilwerden ließ, unterstrichen. Unser Dank gilt auch den zuständigen Fischereibehörden der Länder Sachsen und Brandenburg, die die Schaffung der Rahmenbedingungen einer fischereilichen Nutzung zielorientiert begleiten.

Es werden sicherlich nicht gleich morgen alle 85.000 organisierten Angler des Landes Brandenburg hier ihre Angeln auswerfen wollen. Eines ist jedoch sicher, die Neugier der organisierten und nichtorganisierten Anglerschaft weit über die Region hinaus ist geweckt und es kann ein Erfolgsmodell werden. Die Angelfischerei wird bei der naturverbundenen touristischen Entwicklung im „Lausitzer Seenland“ eine bedeutende Komponente sein.“

Die Verbände der ARGE haben sich mit der Zielstellung zusammengeschlossen, die Attraktivität der vom Strukturwandel betroffenen Regionen zu erhöhen. Neben dem Landesanglerverband Brandenburg sind das der Landesfischereiverband Brandenburg/ Berlin, der Landesverband Sächsischer Angler, der Anglerverband „Elbflorenz“ Dresden sowie der Sächsische Landesfischereiverband.

Ziel ist es, zur Stärkung der Gemeinschaft der knapp 130.000 Mitglieder im Lausitzer Seenland beizutragen. Hierzu bedarf es einer Strategie zur Förderung, Erhaltung und Pflege der Gewässer und des Fischbestandes im Lausitzer Seenland. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei insbesondere der Errichtung der fischereilich notwendigen Infrastruktur in der Region.

Die Vertreter der ARGE haben die Hoffnung und das Bestreben, dass auch Arbeitsplätze, wie etwa zum Betreiben von Netzgehegeanlagen zur Fischproduktion vor Ort geschaffen werden können. Weitere Arbeitsplätze wären innerhalb der Verbandsstrukturen unmittelbar und durch attraktive Angelbedingungen auch im Rahmen des Tourismus und im Sektor Fischerei und Angelbedarf denkbar.

Hintergrund

Alle rechtlichen Bestimmungen und weitere Hintergrundinformationen können in unserer Pressemitteilung vom 6. Juli 2020 nachgelesen werden.

© Fotos: Marcel Weichenhan (LAVB), Martin Schuster (LVSA)