Machen wir aus der Not eine Tugend!

Dritte Verordnung

Liebe Anglerinnen, liebe Angler,

die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel mit den gegenwärtig festgelegten Einschränkungen begehen zu müssen, hatte wohl Niemand auf seinem Wunschzettel zu stehen. Leider haben die bisherigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus nicht die erhoffte Langzeitwirkung erzielt. Der neuerliche Anstieg der Infektionszahlen und die Unstetigkeit der Ausbreitung des Virus haben die Entscheidungsträger zum erneuten Handeln veranlasst.

Im Rahmen der Dritten Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen auf Grund des SARS-CoV-2-Virus und COVID 19 im Land Brandenburg ist nun auch die Angelfischerei von weiteren Einschränkungen betroffen.

Nach wie vor ist das individuelle Angeln bei Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln erlaubt. Organisierte Gemeinschaftsangeln sind auch weiterhin ausgesetzt. Neu hinzu, kommen Einschränkungen bei der Ausübung des Nachtangelns. Da der Aufenthalt im öffentlichen Raum in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr des Folgetages nur in gewichtigen Ausnahmefällen zulässig ist, kann während dieser Zeit der Nachtangelei nicht nachgegangen werden.

Darüber hinaus haben Kommunen und Landkreise je nach regionalen Infektionsgeschehen die Möglichkeit, zusätzliche einschränkende Maßnahmen zu veranlassen. Es ist deshalb angebracht, bevor ich ein Angelgewässer, das nicht zu meinem unmittelbaren Wohnortbereich gehört zum Angeln aussuche, mich über die regionalen Bedingungen zu informieren.

Unser Verband hat die Herausforderungen der Pandemie bisher gut gemeistert. Machen wir aus der Not eine Tugend und gönnen uns über die Feiertage etwas mehr Ruhe als sonst, ohne die Menschen, Vereine und Verbände aus den Augen zu verlieren, die unverschuldet in Existenznot geraten sind. Lasst uns das Neue Jahr mit dem notwendigen Optimismus beginnen, die Pandemie stoppen zu können, um wieder ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Nutzen wir die Besinnlichkeit der Feiertage, um gesund ins Neue Jahr zu starten.

Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg

Die dritte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 15.12.2020 ist hier abrufbar.

Foto: Berko Nowitzki (Fotowettbewerb 2018)