Jetzt unterstützen! Petition gegen die erlassenen Fangbegrenzungen in den Winterlagern Mecklenburg-Vorpommerns

Petition zu Fangbegrenzungen

Im „Amtlichen Anzeiger“ vom 6. Oktober 2014 wurde durch das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei im Zusammenhang mit der Ausweisung von Winterlagern an der Küste Mecklenburg-Vorpommerns eine Fangbegrenzung für Barsche in den Häfen Stralsund und Wolgast, an der Lanckener Bek sowie am unteren Ryck und an Teilen des Peenestroms auf sechs Stück/Angeltag ausgesprochen. Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. protestiert auf das Schärfste gegen die in Kraft getretene Tagesfangbegrenzung von sechs Barschen in den o.g. Winterlagern.

Begründung:
Während des gesamten Beteiligungsverfahren, den Vorortveranstaltungen in Freest und Stralsund sowie den vielen Stellungnahmen wurde zu den geplanten Fischereiausübungen in den Winterlagern nicht ein einziges Mal eine Barschfangbegrenzung thematisiert. Da diese derart wichtigen Einschränkungen völlig überraschend ausgesprochen wurden, stellen wir das gesamte Beteiligungsverfahren in Frage.

Der LAV M-V e.V. spricht sich entschieden dagegen aus, dass im diesem Falle nach dem Vorsorgeprinzip gehandelt wird, da keine wissenschaftlichen Untersuchungsergebnisse dahingehend vorgelegt wurden, dass die Barschbestände in den Winterlagern durch die Angelfischerei gefährdet werden.

Der Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. hält generell eine Barschfangbegrenzung für völlig überflüssig und überzogen, da sich diese Fischart außerordentlich gut reproduziert! Die Barschpopulation in den Küstengewässern sowie in küstennahen Gewässern ist stabil und es gibt auch aus dieser Hinsicht keinen erkennbaren Grund, warum eine derartig einschneidende Fangbegrenzung eingeführt wurde. Einschneidend deshalb, wenn berücksichtigt wird, dass die gefangenen Barsche im Durchschnitt um die 20 cm groß sind.

Die auch in diesem Zusammenhang wieder herangezogenen Filmausschnitte aus dem Stralsunder Hafen im Internet sind für eine objektive Beurteilung der Entnahmemengen und –größen gänzlich ungeeignet und dürfen aus unserer Sicht niemals verallgemeinert oder gar hochgerechnet werden! Bei diesen Aufnahmen handelt es sich um außergewöhnlich erfolgreiche Angeltage unter besonders günstigen Umständen, die aber darüber hinwegtäuschen, dass es vielfach auch erfolglose Tage gibt und geben wird. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die Barsche im Stralsunder Hafen im Durchschnitt generell größer als in anderen Winterlagern sind.

Aus diesem Grund fordern wir, die im gesamten Beteiligungsprozess diskutierten sowie vereinbarten Kompromisse über die Winterlagerregelungen beizubehalten und die Barschfangbegrenzung ersatzlos zu streichen!

Im Namen aller Unterzeichner/-innen
Görslow, 11. November 2014

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