Liebe Angelfreundinnen,
liebe Angelfreunde,
der gegenwärtige Trend des Abklingens der Infektionsgefahr mit dem Coronavirus ermöglicht uns Anglern, mit der notwendigen Vorsicht und Rücksichtnahme unser Gemeinschaftsleben wieder in Gang zu bringen. Entsprechend der Verordnung über den Umgang mit demSARS-COV-2-Virus in Brandenburg (SARS-COV-2 Umgangsverordnung – SARS-COV-2-UmgV) vom 12. Juni 2020 verbindet sich auch die Möglichkeit ab sofort wieder gemeinschaftlich zu angeln.
Somit können an den Verbandsgewässern des LAV Brandenburg im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten wieder Gemeinschafts- bzw. Hegeangeln durchgeführt werden. Die Abstands- und Hygieneregeln sind dabei unbedingt einzuhalten. Mit der Registrierung der Teilnehmer an der Veranstaltung ist abzusichern, dass mögliche Infektionsketten nachvollzogen werden können. Wir empfehlen die Auswertung der Fangergebnisse nicht in geschlossenen Räumen, sondern an Ort und Stelle unter freiem Himmel durchzuführen.
Petri Heil!
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg
Hier findet Ihr die Verordnung.
© Foto: Marcel Weichenhan