Liebe Anglerinnen,
liebe Angler
das erste Wochenende mit viel Sonnenschein nach Inkrafttreten der Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus liegt hinter uns und viele Bürger Brandenburgs und Berlins nutzten die Gelegenheit zum Aufenthalt im Freien. Natürlich waren auch Angler unter ihnen, die an den weiträumigen Gewässern Brandenburgs Ablenkung von den Auswirkungen der Corona-Pandemie suchten.
Für einige Irritationen sorgte die Entscheidung des Berliner Senats, das Angeln an den Berliner Gewässern zu untersagen. Unbenommen sind die Möglichkeiten in einer Metropole wie Berlin, sich in einem naturnahen Freiraum zu entspannen und zu erholen, sehr begrenzt und in vielen Fällen in unmittelbarer Gewässernähe zu finden. Eine Feststellung, die im Abwägungsprozess zwischen Gemeinwohlsicherung und der zeitlich begrenzten Aussetzung der Ausübung der Angelfischerei sicherlich besonders zu bewerten ist, aber bei näherer Betrachtung keinen unvereinbaren Interessenkonflikt darstellt. Entscheidungen zur Eindämmung der Ansteckungsgefahr der Corona-Pandemie sind kein gradliniger sondern ein äußerst dynamischer, immer an die Ausbreitungsentwicklung angepasster Prozess.
Es verdient unseren Respekt, entsprechend neuerlicher Lagebewertung den Handlungsspielraum zu nutzen und nach Einordnung des Angelns unter die Regelung für Sport und Bewegung an der frischen Luft, nach § 14, Abs. 3, Punkt i der Verordnung, wieder zuzulassen. Wenn wir in der Vergangenheit oft erleben mussten, dass ideologisch verbrämte Entscheidungen zu Ungunsten der Angler getroffen wurden, freut uns dieser Sinneswandel besonders. Deutlich zu machen, eine Entscheidung nach fachlich, sachlich Erwägungen getroffen zu haben, schafft Vertrauen in die Entscheidungsträger und eine positive Gefühlslage bei den Betroffenen.
Eine positive Gefühlslage in unserem Verband zu erhalten, wird auch in den nächsten Tagen eine wichtige Aufgabe für uns sein. Was auf politischer Ebene bisher nicht gelungen ist, haben wir seit Jahren vollzogen. Berliner und Brandenburger Angler wirken im Landesanglerverband zusammen. Mit gleichen Rechten und natürlich auch mit gleichen Pflichten. Viele Berliner Angler sind in Brandenburger Vereinen organisiert und gehen der Angelei fast ausschließlich an Brandenburger Gewässern nach.
Das Wochenende hat gezeigt, dass eine signifikante Zunahme von Anglern an den Verbandsgewässern, die es nicht gestattet hätte uns aus dem Weg zu gehen, nicht zu verzeichnen war. Der Wetterbericht verspricht auf dem Weg zu den Osterfeiertagen hervorragendes Angelwetter. Es bietet sich jetzt die Möglichkeit zu beweisen, dass die Angelfischer sich positiv, durch ihr Verhalten, aus dem Spektrum der anderen Erholungssuchenden hervorheben. Unserer Solidarprinzip der gemeinsamen Nutzung aller Verbandsgewässer erweist sich hier einmal mehr als großer Vorteil. Niemand hat es jetzt nötig, die Grenzen des erlaubten Handelns auszutesten. So ist zum Beispiel das Aufbauen und Verweilen in Wetterschutzvorrichtungen durch die Verordnung zur Eindämmung des Corona-Virus nicht gedeckt. Gemeinwohl zu sichern, im Einklang mit dem Ausleben der momentan verbleibenden persönlichen Freiheiten, ist das Gebot auch über das bevorstehende Osterfest.
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg
© Fotos: Christine Lehmann (Fotowettbewerb 2018)