Vergangene Woche wurde in Brandenburg der erste Fall von Afrikanischer Schweinepest bestätigt. Nun liegt der DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/1270 DER KOMMISSION vom 11. September, betreffend bestimmte vorläufige Maßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest in Deutschland, vor.
Nach Kenntnis der Gefährdungsgebiete je Landkreis (Durchführungsbeschluss (EU) 2020/1270) werden sofort sämtliche beunruhigende Maßnahmen dort eingestellt. Dies betrifft auch die Begehungen/Befahrungen zu den Angelgebieten in den sogenannten Kerngebieten in diesen Gefährdungszonen. Der Landkreis Oder-Spree hat das Seuchengebiet mittlerweile erweitert:
Weitere Informationen erhaltet Ihr durch einen Klick auf untenstehendes Originaldokument der EUROPÄISCHEN KOMMISSION:
Die im Durchführungsbeschluss angesprochene RICHTLINIE 2002/60/EG DES RATES könnt Ihr hier einsehen:
Die offizielle Pressemitteilung bezüglich der „Tierseuchenallgemeinverfügung des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa -Der Landrat- zur Festlegung eines gefährdeten Gebietes und eines Kerngebietes zum Schutz gegen die Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen“ vom 14.9.2020 ist hier abrufbar.
Die offizielle Bekanntmachung der Staatskanzlei mit allen Gefährdungszonen, den Kerngebieten und den Tierseuchen-Allgemeinverfügungen der betroffenen Landkreise vom 18.9.2020 findet Ihr hier. Die Tierseuchenallgemeinverfügungen werden unter diesem Link auch bei Bedarf aktualisiert!
Wir bitten alle Angler darum, sich im Zweifel bei den jeweiligen Landkreisen über die gegenwärtigen Regelungen zu erkundigen.
© Foto: Michael Hoffmann