Im Stadtgebiet von Frankfurt/ Oder und in den Landkreisen Märkisch-Oderland sowie Oder-Spree ist seit heute das Angeln in der Oder wieder erlaubt. Die Stadt und die Landkreise haben die erlassene Allgemeinverfügung, nach der das Baden, Tauchen, die Wasserentnahme, das Tränken von Vieh, das Schwemmen (Spülen) sowie das Angeln an der Oder in ihrem Zuständigkeitsbereich verboten war, gestern Abend wieder aufgehoben.
Noch sind der Auslöser und die Ursachen des Fischsterbens nicht allumfänglich bekannt, beim gegenwärtigen Sachstand empfahl das zuständige Umweltministerium den betroffenen Landkreisen und der Stadt die Rücknahme der Einschränkungen. Probebefischungen der letzten Tage haben ergeben, dass die Oder auch nach dieser Umweltkatastrophe über einen agilen, reproduktionsfähigen Fischbestand verfügt. Das lässt uns hoffen, wieder erfolgreiche Angeltage an der Oder erleben zu können.
Mit der nun wieder möglichen Ausübung der Angelfischerei wollen wir auch zur Vervollständigung der Datenlage beitragen. Meldet uns beobachtete Besonderheiten, lasst uns die Fangergebnisse zukommen, gern auch als Bild an: info@lavb.de.
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des Landesanglerverbandes Brandenburg
Weitere Informationen dazu sind über einen heute erschienen Artikel in der Märkischen Oderzeitung abrufbar. Genauere Hintergründe zu den Geschehnissen an der Oder erfahrt Ihr darüber hinaus in der neuen Ausgabe des Märkischen Anglers.
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