Fischereiabgabe in M-V ab sofort auch für „Gastangler“

Information zur Entrichtung der Fischereiabgabe auch für „Gastangler“

Seit dem 8. August 2025 müssen alle Angler, unabhängig von ihrem Herkunftsland oder Bundesland, eine Fischereiabgabe in Mecklenburg-Vorpommern zahlen. Die Jahresgebühr beträgt 10,- Euro. Diese Abgabe ist zusätzlich zum Fischereischein und zur Angelerlaubnis für das jeweilige Gewässer erforderlich. Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern zielt mit dieser Maßnahme darauf ab, zusätzliche Einnahmen für den Schutz und die Pflege der heimischen Gewässer zu generieren. Durch die Einbeziehung aller Angler in die Abgabepflicht sollen die finanziellen Mittel für nachhaltige Fischereimanagementmaßnahmen erhöht werden.

Die Abgabe kann bei den örtlichen Ordnungsbehörden oder in der Tourismuszentrale Südliche Boddenküste als Klebemarke erworben oder online als digitales Dokument bezogen werden. Beim Erwerb einer Klebemarke ist diese auf einem personalisierten Dokument (Fischereischein, Angelerlaubnis, Nachweiskarte mit Personaldaten des Inhabers etc.) einzukleben. Der Nachweis über die entrichtete Abgabe ist zusammen mit dem Fischereischein und der Angelerlaubnis während des Angelns stets mitzuführen.

Weitere Informationen sind hier zu finden.

Foto: Marcel Weichenhan / LAVB