Die Salmonidenangelberechtigung ist nur für Vollzahler des Landesanglerverbandes erhältlich. Angler aus anderen Bundesländern müssen diese in ihrem Bundesland erwerben. Voraussetzung ist die Entrichtung der Fischereiabgabe sowie die Brandenburg-Marke und, sofern vorhanden, das Fangbuch des Vorjahres.
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Antrag für eine Salmonidenangelberechtigung als PDF
Bitte übersenden Sie uns die erforderlichen Unterlagen und Informationen per E-Mail oder Post. Des Weiteren zahlen Sie bitte die erforderliche Gebühr ein.