Abweichend von § 2 der Fischereiordnung des Landes Brandenburg und der Gewässerordnung des Landesanglerverbandes Brandenburg ist für den Rangsdorfer See (VP 17-01) für den Zander eine längere Schonzeit vom 1. Januar bis 31. Mai des Jahres festgelegt worden.
Rangsdorfer See: Verlängerung der Schonzeit für Zander

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